Beratung zu Corona-Hilfen Zuschüsse und Kredite sinnvoll kombinieren
Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die Bandbreite ist sehr groß, sagt Manuel Wiegmann, Experte für Wirtschaftsförderung und Fördermittel bei der compexx Finanz AG.
Viele der von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Frühjahr noch wirtschaftlich geschwächt. Durch die weiteren Einschränkungen, um der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus Herr zu werden, sind diese Unternehmen nochmals wirtschaftlich hart getroffen. Der Vorteil: Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Hilfsprogrammen ins Leben gerufen, um durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bestmöglich zu unterstützen.
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compexx Finanz AG
„Kurz gesagt bedeutet das: Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die Bandbreite ist sehr groß und betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sollten sich nicht scheuen, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen“, sagt Manuel Wiegmann, Experte für Wirtschaftsförderung bei der compexx Finanz AG (www.compexx-finanz.de und www.manuel-wiegmann.de), einem deutschlandweit agierenden Expertennetzwerk für Finanzdienstleistungen. Die rund 200 Berater unterstützen Unternehmer bei sämtlichen finanziellen Themen. Das Unternehmen steht seit 15 Jahren für eine konsequente Allfinanzberatung unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und der Wünsche an die Zukunft der Kunden.
Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
Im Fokus: die außerordentliche Wirtschaftshilfe November. Die Betroffenen können eine Unterstützung erhalten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich rund zehn Milliarden Euro haben. Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. „Wir unterstützen Unternehmen und Berater bei der Ausarbeitung aller Unterlagen und der Strukturierung der idealen Förderung. Wir haben den Überblick über sämtliche Programme und Maßnahmen und können auf diese Weise Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler optimal unterstützen“, betont Manuel Wiegmann.
Die Betroffenen können eine Unterstützung erhalten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst."
Auch die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen ist ein wesentlicher Faktor, weiß der compexx-Berater. Voraussetzung ist eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie. Das wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April bis August 2020 kummuliert um mindestens 30 Prozent zum Vorjahr eingebrochen ist, oder in diesem Zeitraum, in zwei zusammenhängenden Monaten, um 50 Prozent.
Die Förderung wurde für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht. Die Überbrückungshilfe wird auch für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert.
Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Bedingungen hierfür haben wir nochmal verbessert und erleichtert. So wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Der Experte für Wirtschaftsförderung und Fördermittel hebt auch die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hervor. „Für Anschaffungen und laufende Kosten können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Das erhöht die Chance von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe. Das gilt für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Auch bei der Beantragung von diesen Krediten sind wir behilflich und beraten dabei, Kredite und nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu kombinieren.“
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