Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Notfall wünschen oder ablehnen

Wichtiger Papierkram Patientenverfügung für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Notfall wünschen oder ablehnen. Ärzte und medizinisches Personal richten sich in der Regel nach dieser Vorausverfügung.

Schwere Krankheiten, Unfälle und Tod sind Themen, die niemand gerne anspricht. Trotzdem sollte sich jeder Erwachsene möglichst frühzeitig darüber Gedanken machen, wie er sich seine medizinische Behandlung im Notfall vorstellt. Viele Menschen lehnen beispielsweise lang andauernde, lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung ab. Doch oft sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, ihren Willen zu äußern. Liegt eine Patientenverfügung vor, berücksichtigt der behandelnde Arzt den erklärten Willen des Patienten weitgehend. Unter Umständen versucht er gemeinsam mit Angehörigen, die Behandlung so durchzuführen, wie Sie es vermutlich gewünscht hätten.

Das Wichtigste zur Patientenverfügung:

  • Eine Patientenverfügung bedarf der Schriftform und muss eigenhändig unterschrieben werden.
  • Die Verfügung gilt nicht für eine bestimmte Person, sondern für alle behandelnden Ärzte.
  • Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend.
  • Patientenverfügungen sind bis zum Widerruf gültig.
  • Je präziser und detaillierter Sie Ihre Wünsche formulieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
  • Der Verfasser einer Patientenverfügung muss mindestens 18 Jahre alt sein.

So könnten Sie vorgehen

Versetzen Sie sich gedanklich in verschiedene Notsituationen. Überlegen Sie sich, ob alle medizinischen Behandlungen in vollem Umfang angewendet werden sollen. Möglicherweise haben Sie bereits erlebt, dass ein naher Angehöriger über lange Zeit künstlich beatmet und der Sterbeprozess dadurch verlängert wurde. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Der Mediziner beziehungsweise die Medizinerin kann Ihnen wertvolle Hinweise geben, welche Bedingungen und Situationen Sie berücksichtigen sollten. Alternativ können Sie als Vorlage ein Muster für eine Patientenverfügung nutzen, das die Ärztekammer Hamburg erarbeitet hat.

Liegt eine Patientenverfügung vor und der Arzt missachtet den Willen des Patienten, riskiert er eine Anklage wegen Körperverletzung."

Wie erfährt der Arzt, ob eine Patientenverfügung vorliegt?

Am besten ist es, wenn Sie in der Brieftasche oder im Portemonnaie ein Kärtchen deponieren. So erfährt das medizinische Personal am schnellsten, dass eine Patientenverfügung existiert und wo diese hinterlegt ist.

Liegt eine Patientenverfügung vor und der Arzt missachtet den Willen des Patienten, riskiert er eine Anklage wegen Körperverletzung. Fehlen die Informationen, sind Ärzte verpflichtet, alle lebenserhaltenden Maßnahmen zu ergreifen. Sind die Angaben in der Patientenverfügung zu ungenau formuliert, wird abgewogen, welche medizinischen Behandlungen dem Willen des Patienten nahekommen.

Hierzu empfehlen wir Ihnen den GFMS Nentwig Podcast mit dem Notar Dr. Jörg Ihle! Hier können Sie reinhören: https://www.youtube.com/watch?v=C4AeOcz6GBg

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

 

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