Lohnt sich eine Steuererklärung? 935 EUR gibt es durchschnittlich zurück
Keiner füllt gerne die zahlreichen Formulare zur Steuererklärung aus, allerdings kann sich die Arbeit durchaus lohnen: Für über 87 Prozent der Steuerpflichtigen gibt es Geld zurück.
Der Aufwand, eine Steuererklärung zu erstellen, ist durchaus beträchtlich. Es locken aber Steuerrückerstattungen, die sich sehen lassen können: Wie das Statistische Bundesamt für das Jahr 2013 ermittelte, erhielten die Steuerpflichtigen, die ihre Steuern deklariert haben, durchschnittlich 935 Euro erstattet - ein stichhaltiges Argument.
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Steuererklärung kann sich lohnen - neuer Steuertarif für 2017
Natürlich hängt die tatsächliche Höhe einer Steuererstattung immer vom einzelnen Fall ab. Eine Rolle spielen die bereits geleisteten Steuerzahlungen, aber auch die Frage, welche Ausgaben die Steuerpflichtigen geltend machen können. Hier können einschlägige Programme und Anleitungen weiter helfen. Fakt ist, dass der Steuertarif für 2017 so geändert wurde, dass zumindest die Teuerungsrate ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus wurden einige Freibeträge angehoben, wie zum Beispiel der Grundfreibetrag, der um 168 Euro auf 8.820 Euro pro Person, aber auch der Kinderfreibetrag, der um den Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarf ergänzt werden kann.
Vor allem Steuerpflichtige mit geringen Einkünften oder hohen Ausgaben, die sich steuerlich geltend machen lassen, lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Die Finanzämter setzen nämlich ansonsten über den Grundfreibetrag hinaus nur die Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro sowie die 36 Euro der Sonderausgaben-Pauschale an, diese Beträge werden jedoch in der Regel von Arbeitnehmern ohnehin ausgeschöpft.
Freiwillig eine Steuerklärung zu erstellen, kann sich insbesondere in folgenden Fällen rechnen:
- Steuerpflichtige waren nicht während des gesamten Jahres beschäftigt.
- Die Ausbildungskosten für das Erststudium sollen als vorweggenommene Werbungskosten angesetzt werden, um von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu profitieren.
- Alleinerziehende haben nicht die Steuerklasse 2 für sich beantragt.
- Zusammen veranlagte Ehepartner haben eine ungünstige Steuerklassen-Kombination gewählt.
- Steuerpflichtige beantragen die Arbeitnehmersparzulage, wozu sie ab 2017 auf elektronische Bescheinigungen umsteigen müssen.
- Ein verbleibender Verlustvortrag soll festgestellt werden.
- Steuerpflichtige haben die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge gezahlt und können mit dem Ansatz ihres individuellen Steuersatzes Geld sparen, indem sie die Anlage KAP ausfüllen und den überzahlten Steuerbetrag zurückholen.
Darüber hinaus lassen sich vielfältige andere Aufwendungen steuerlich geltend machen, wie Steuerpflichtige mit Hilfe einer Software oder im Rahmen einer Beratung schnell herausfinden können.
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