Vor allem ältere Menschen haben jetzt deutlich mehr Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten

Ältere Menschen haben kaum noch eine Chance Ab Mitte 50 keine Kredite mehr

Seit dem 21. März gelten in Deutschland neue Regeln zur Vergabe von Immobilienkrediten. Hintergrund ist eine EU-Immobilienkreditrichtlinie, die für noch mehr Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe sorgen soll. Die neuen Vorgaben beeinflussen die Kreditvergabe offenbar nachhaltig. Vor allem ältere Menschen haben jetzt deutlich mehr Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten.

Ursache für die größere Zurückhaltung ist eine Schwerpunktverlagerung in der Kreditwürdigkeitsprüfung. Standen bislang bei Immobilienkrediten die Sicherheiten - konkret die Werthaltigkeit des zu finanzierenden Objektes - im Fokus, ist jetzt sehr viel stärker auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und Perspektiven des Kreditnehmers zu achten. Und dabei spielt die Fähigkeit des Kreditnehmers, das Darlehen noch zu Lebzeiten zurückzahlen zu können, eine wichtige Rolle. Das Risiko, dass das nicht der Fall ist, ist bei älteren Menschen aufgrund des Lebensalters zwangsläufig größer als bei jüngeren. Immobilienkredite sind üblicherweise langfristige Darlehen - Laufzeiten von zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren und mehr sind gängige Praxis.

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Ablehnung trotz guter Bonität 

Und so erklärt sich, dass derzeit mancher Kunde deutlich jenseits der 50, der mit Immobilienerwerb etwas für seine Altersvorsorge tun will oder sein Haus altersgerecht umbauen möchte, von seiner Bank beim Kreditantrag eine Ablehnung erhält. Dabei trifft es nicht selten Menschen, die - abgesehen vom "Altersrisiko" - über einwandfreie Bonität verfügen. Sie befinden sich in gesicherten, gut bezahlten Jobs, haben bereits Immobilien-Eigentum und besitzen einige Ersparnisse. Der Ärger, wenn die Bank Kredite trotzdem ablehnt, ist umso größer. Das kommt durchaus häufiger vor. Nach Angaben des Genossenschaftsverbandes Bayern zum Beispiel gibt es in seinem Bereich einige Volks- und Raiffeisenbanken, die mittlerweile jeden vierten Immobilienkredit ablehnen müssen. 

Die Fähigkeit des Kreditnehmers, das Darlehen noch zu Lebzeiten zurückzahlen zu können, ist wichtig."

Die unbefriedigende Situation beschäftigt inzwischen das Bundesjustizministerium, das gleichzeitig auch für Verbraucherschutz zuständig ist. Hier häufen sich Beschwerden über eine Diskriminierung bei der Kreditvergabe. Die Beschwerden sind genau an der richtigen Stelle. Denn das Ministerium ist für die Umsetzung der EU-Immobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht verantwortlich. Dabei ist man offenbar über das Ziel hinausgeschossen. In "deutscher Gründlichkeit" wurden wohl einige EU-Vorgaben strenger umgesetzt als eigentlich notwendig gewesen wäre - mit ein Grund für die inzwischen aufgetretenen Probleme. 

"Gut gewollt" noch nicht "gut gemacht"

Dabei hatte die EU-Immobilienkreditrichtlinie durchaus einen berechtigten Anlass. Sie wurde durch die Immobilienblasen in einigen südeuropäischen Ländern inspiriert. Dort hatten sich viele ältere Menschen hoch verschuldet, um Immobilien kaufen zu können, die später stark an Wert verloren. Dadurch gerieten viele ältere Kreditnehmer in die Privatinsolvenz und verloren Heim und Vermögen. Noch sieht das Bundesjustizministerium keinen Anlass zum "Gegensteuern", will aber die weitere Entwicklung beobachten - spätere Änderungen bei den Vorgaben nicht ausgeschlossen.

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