Nachhaltigkeitspräferenzbefragung

Sicher durch das Begriffswirrwarr Auf der Suche nach Nachhaltigkeit

Was ist besser: Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9? Seit dem 2. August diesen Jahres müssen Vermögensverwalter und Anlageberater ihre Kunden zu deren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage befragen.

Vor allem das rechtliche Rahmenwerk stellt Finanzdienstleister vor enorme Herausforderungen. Neben den Anbietern ist es auch für Kunden schwierig, den Überblick zu behalten. Bei der Klassifizierung von Investmentfonds nach der SFDR-Offenlegungsverordnung wird unterschieden zwischen Artikel 6-, Artikel 8- und Artikel 9-Fonds.

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Ziel des Gesetzgebers ist es, Gelder zu lenken und so nachhaltiges Wachstum zu fördern. Es hat sich die Überzeugung verfestigt, Artikel 6-Fonds seien als "nichtnachhaltig", Artikel 8-Fonds als "nachhaltig" und Artikel 9-Fonds als "sehr nachhaltig" einzustufen. Allerdings entsteht bei genauer Betrachtung ein anderes Bild.

Zur erstgenannten Fondsgruppe gehören jene Produkte, die keine spezifischen Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Allerdings wird offengelegt, wie deren Verwalter mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Artikel Fonds werben explizit mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Demzufolge muss dem Investmentprozess eine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie unterliegen, die für Dritte transparent, einsehbar und nachvollziehbar ist. Zusätzlich muss im Jahresbericht transparent darüber berichtet werden. Artikel 9-Produkte verfolgen ein konkretes messbares Nachhaltigkeitsziel. Regelmäßige Reportings über die Erfüllung der Ziele sind bei derartigen Produkten Pflicht.

Hellgrün oder dunkelgrün - das ist die Frage

Insbesondere beim Vergleich zwischen Artikel 8- und Artikel 9-Produkten hält sich wacker die Titulierung, erstere seien "hellgrün" und die anderen "dunkelgrün", was eine "nachhaltigere" Investition impliziert. Das ist falsch. Ein Beispiel zur Illustration: Der Artikel-9-Fonds "Grüne Energie" verfolgt das Nachhaltigkeitsziel, durch seine Investitionen in Unternehmen den globalen CO2-Ausstoß zu verringern. Es wird insbesondere in Solar-, Wind- und Wärmepumpentechnik investiert.

Der Artikel-8-Fonds "Fair World" investiert weltweit in über 90 Prozent aller Branchen hinweg. Ausgeschlossen werden lediglich vereinzelt kontroverse Branchen (wie beispielsweise Tabak). Darüber hinaus wird innerhalb jeder Branche nur in die nachhaltigsten 40 Prozent der Unternehmen investiert, in Bezug auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Ziel des Gesetzgebers ist es, Gelder zu lenken und so nachhaltiges Wachstum zu fördern."

Was ist jetzt nachhaltiger?

Nur weil ein Unternehmen Windkrafträder produziert oder Wärmepumpen herstellt, muss es nicht gleichzeitig vorbildlich mit seinen Mitarbeitern oder Lieferanten umgehen. Trotzdem würde das in diesem Beispiel keine Rolle spielen. Wenn ein Fonds nach Artikel 9 klassifiziert ist, heißt es nicht gleichzeitig, dass dieser nachhaltiger ist als jeder beliebige Artikel 8-Fonds.

Letztendlich ist ein Vergleich zwischen diesen beiden Produktgruppen hinsichtlich Nachhaltigkeitseinstufung ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Strategien, die wiederum sehr individuell formuliert sein können. Damit Anleger sich ein Urteil bilden können, ob ein Fonds nach den eigenen Nachhaltigkeitspräferenzen bzw. Vorstellungen investiert, reicht es nicht, die SFDR-Klassifizierung zu betrachten. Sie müssen sich darüber hinaus mit den Details der Nachhaltigkeitsstrategie auseinandersetzen. Ein bankenunabhängiger Berater unterstützt Sie hierbei gerne.

Ein seriöser Indikator, um die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu bewerten, ist zum Beispiel das FNG-Siegel. Dabei werden die Produkte einer umfangreichen Analyse hinsichtlich der Umsetzung im Investmentprozess unterzogen, um Greenwashing zu vermeiden. Es ist vergleichbar mit den Michelin-Sternen für Restaurants und wird entweder ohne Stern, mit einem, zwei oder drei Sternen vergeben.

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