Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Aufsicht, Beschwerde- und Schlichtungsverfahren
Es gibt in Deutschland verschiedene Einrichtungen, die die Tätigkeit von Fondsgesellschaften überwachen oder sich in Beschwerde- und Streitfällen um Lösungen bemühen. Sie dienen damit dem Anlegerschutz und tragen dazu bei, dass es erst gar nicht zu juristischen Auseinandersetzungen kommt. In vielen Fällen können Konflikte bereits im Vorfeld beigelegt werden.
1. Die Finanzaufsicht über Fonds und Fondsanbieter
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die generell zuständige Aufsichtsbehörde, wenn es um Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleister geht. In diesem Rahmen beaufsichtigt die BaFin auch die Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaften (= Fondsgesellschaften) auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Behörde kann für Aufsichtszwecke Auskünfte von den Unternehmen verlangen, Anordnungen erlassen und im Extremfall den weiteren Geschäftsbetrieb untersagen. Verbraucher können sich bei der BaFin über Verstöße gegen gesetzliche Regelungen beschweren, sofern sie Grundlage für die Aufsichtstätigkeit sind. In diesem Zusammenhang sind auch Beschwerden gegen Fondsgesellschaften wegen KAGB-Verstößen möglich. Die BaFin prüft solche Beschwerden, fungiert allerdings nicht als Schlichtungsstelle in konkreten Streitfällen.
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Hier die BaFin-Kontaktdaten:
Banken- und Versicherungsaufsicht:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 - 0
Telefax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Wertpapieraufsicht / Asset-Management:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt
Telefon: 0228 / 4108 - 0
Telefax: 0228 / 4108 - 123
E-Mail: poststelle@bafin.de
2. Ombudsstelle des BVI
Ombudsmänner oder -stellen sind Einrichtungen, die dazu dienen, Streitfälle in außergerichtlichen Verfahren zu klären und wenn möglich zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Für Verbraucher stellt die Anrufung des Ombudsmanns oft den kostengünstigeren Weg im Vergleich zum Rechtsstreit dar. Kommt es zu keiner Einigung, ist der Rechtsweg immer noch möglich. Bei Investmentfonds ist die Ombudsstelle beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) eine wichtige Schlichtungsstelle, die bei offenen und geschlossenen Fonds, Fondssparplänen und im Depotgeschäft weiterhelfen kann. Schiedssprüche des Ombudsmanns sind bis zur Streithöhe von 10.000 Euro bindend. Die Adresse lautet:
Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: +49 30 6 44 90 46 - 0
Telefax: +49 30 6 44 90 46 - 29
info@ombudsstelle-investmentfonds.de
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Es gibt in Deutschland verschiedene Einrichtungen, die die Tätigkeit von Fondsgesellschaften überwachen oder sich in Beschwerde- und Streitfällen um Lösungen bemühen."
3. Ombudsstelle geschlossene Fonds
Speziell für geschlossene Fonds existiert eine weitere Ombudsstelle, die ähnlich funktioniert wie die Ombudsstelle des BVI.
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.
Postfach 64 02 22
10048 Berlin
Telefon: +49 (0)30 257 616 90
Telefax: +49 (0)30 257 616 91
www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de
Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.
Ich glaube, dass die Zusammenarbeit mit motivierten Menschen auf beiden Seiten zusätzliche Energie freisetzt