Die Bausparkassen dürften durchatmen, das Problem ist allerdings nicht grundlegend behoben

BGH-Urteil verschafft bestenfalls eine Atempause Bausparkassen können etwas Luft holen

Zwei langjährige Bausparkundinnen hatten vor dem BGH geklagt und verloren: Bausparkassen dürfen ältere und hochverzinste Verträge kündigen. Die Bausparkassen dürften durchatmen, das Problem ist allerdings nicht grundlegend behoben.

Mit Spannung war der Ausgang der Verfahren erwartet worden, nun ist es amtlich: Haben Bausparer mehr als zehn Jahre ihren Anspruch auf die Ausreichung eines Bauspardarlehens nicht geltend gemacht, darf die Bausparkasse den Alt-Vertrag kündigen (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Von diesen Urteilen sind mehr als 250.000 Verträge betroffen, sie sind also mit Fug und Recht als richtungsweisend zu bezeichnen.

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BGH folgt Argumentation der Bausparkassen

Dass Bausparverträge nach einer Frist von zehn Jahren ab Zuteilung kündbar sind, ist nach Ausführung der Bausparkassen bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dieser Begründung schloss sich der BGH zum Nachteil der Bausparkunden an. Diese hatten es vorgezogen, die relativ hohen Zinsen von drei und mehr Prozent für das Guthaben zu kassieren. Die Alternative, nämlich die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens, wäre ebenfalls mit relativ hohen Zinsen verbunden - der Markt hat sich längst in eine ganze andere Richtung entwickelt.

Das durch die Geldpolitik der EZB anhaltend niedrige Zinsniveau kostet auch die Bausparkassen enorme Summen."

Und genau das ist das Problem: Das durch die Geldpolitik der EZB anhaltend niedrige Zinsniveau kostet auch die Bausparkassen enorme Summen. Eine entsprechende Studie weist für das Jahr 2022 einen potenziellen Verlust von 1,1 Milliarden Euro für die Anbieter aus - allen gesetzgeberischen Initiativen zum Trotz. Aber auch diese Entscheidung wird dieser Herausforderung nicht umfänglich gerecht: Bausparverträge vereinbaren Zinssätze für Guthaben und Darlehen über einen längeren Zeitraum, in dem sich die Marktbedingungen, wie erlebt, grundlegend verändern können.

Dieses starre Tarifmodell macht bislang das Besondere an Bausparverträgen aus, ist aber nicht zukunftsfähig. Neue Ansätze sind gefordert, wie beispielsweise von Schwäbisch Hall und Wüstenrot bereits eingeführt: Künftig werden auch Bausparzinsen innerhalb einer bestimmten Bandbreite schwanken, sollen derartige Prozesse nicht in schöner Regelmäßigkeit vor dem BGH ausgetragen werden.

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