Die meisten Immobilienerwerber müssen einen Kredit aufnehmen

Hypothek oder Grundschuld Grundbuchlich besichertes Darlehen

Zur Absicherung einer Baufinanzierung lässt die Bank in das Grundbuch ein Grundpfandrecht in Form einer Hypothek oder Grundschuld eintragen. Grundbuchlich besicherte Darlehen haben günstigere Konditionen als Ratenkredite.

Die meisten Immobilienerwerber müssen einen Kredit aufnehmen. Die Bank sichert solche Darlehen durch Grundpfandrechte ab. Das ist durch Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld in das Grundbuch möglich. Die Eintragung ins Grundbuch sichert dem Kreditgeber zu, dass er die Immobilie beispielsweise durch Zwangsversteigerung verwerten dürfte, falls der Kreditnehmer den Kredit nicht vertragsgemäß bedient. Grundpfandrechte werden der Grundbuch Abteilung 3 zugeordnet.

Grundpfandrechte zur Absicherung von Darlehen:  

  • Hypothek (gemäß § 1113 BGB) 
  • Grundschuld (gemäß 1191 BGB) 
  • Umgangssprachlich wird zwischen Hypothek und Grundschuld kaum differenziert. 

Hypothek

In der Vergangenheit spielte die Hypothek bei der Absicherung von Krediten die größere Rolle. Mit dem Erwerb der Immobilie wird unter Mitwirkung eines Notars eine Hypothek in das Grundbuch eingetragen. Die Hypothek ist unmittelbar an das Darlehen gebunden. Mit der Tilgung des Kredites wird die Hypothek kleiner und erlischt automatisch, wenn die Schuld beglichen ist.  

Grundschuld

Eine Grundschuld wird ebenfalls in das Grundbuch eingetragen und erfordert genau wie die Eintragung einer Hypothek die Einschaltung eines Notars. Schließen Sie mit Ihrer Bank einen Darlehensvertrag ab und die Bank fordert zur Absicherung den Eintrag einer Grundschuld in das Grundbuch, wird genau wie bei der Eintragung einer Hypothek die entsprechende Darlehenssumme ins Grundbuch eingetragen. Der entscheidende Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht darin, dass die Grundschuld nicht an das Darlehen gebunden ist. Das heißt, die Grundschuld bleibt unabhängig von der Tilgung der Schuld in unveränderter Höhe bestehen. Wollen Sie, dass die Grundschuld gelöscht wird, müssen Sie dieses beantragen.  

Die Eintragung ins Grundbuch sichert dem Kreditgeber zu, dass er die Immobilie beispielsweise durch Zwangsversteigerung verwerten dürfte."

Welche Vorteile bietet die Grundschuld?

Heute wird die Eintragung einer Grundschuld bevorzugt, weil sie sich flexibler handhaben lässt. Falls Sie Ihre Immobilie vorzeitig veräußern, könnten Sie die Grundschuld an den neuen Eigentümer übertragen. 

Das setzt die Einwilligung der Bank voraus. Alternativ könnten Sie eine eingetragene Grundschuld, die teilweise oder vollständig abgetragen ist, zur Aufnahme eines neuen Darlehens nutzen. Sie würden in diesem Falle Kosten für Notar und Grundbucheintragung sparen. 

Für die Planung der Baufinanzierung spielt es keine Rolle, ob Darlehen mit Hypothek oder Grundschuld besichert  werden.

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