Grundsätzlich gilt bei Darlehen unter Privatleuten Formfreiheit

Formelle Aspekte eines Privatkredites Darlehen innerhalb der Familie

Es kommt häufiger vor, dass Darlehen unter Familienmitgliedern, Freunden oder Verwandten gewährt werden. Anders als bei Bankkrediten steht dabei in der Regel nicht die Erzielung von Zinserträgen im Vordergrund, sondern es geht darum, dem Betroffenen finanziell "unter die Arme zu greifen".

Trotz solcher altruistischer Motive sollten bei Privatkrediten formelle Aspekte nicht ganz vernachlässigt werden. Denn fehlende oder nicht festgehaltene Vereinbarungen können später zu großem Ärger führen. Schon häufiger sind persönliche Beziehungen am Streit um geliehenes Geld gescheitert.

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Immer zu empfehlen - der schriftliche Kreditvertrag 

Grundsätzlich gilt bei Darlehen unter Privatleuten Formfreiheit. Nicht einmal ein schriftlicher Kreditvertrag ist zwingend, es genügt eine mündliche Vereinbarung. Allerdings ergibt sich bei eventuellen Auseinandersetzungen ein Nachweisproblem. Aussage steht dann unter Umständen gegen Aussage. Ist nichts konkret vereinbart, gelten die Vorschriften des BGB. Danach darf zum Beispiel bei einem Darlehen ohne Laufzeitfestlegung jederzeit eine Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist erfolgen - für den Darlehensnehmer im Fall des Falles womöglich ein kaum lösbares Problem. 

Um solche Unwägbarkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich auch unter Verwandten und guten Freunden eine schriftliche Vereinbarung, in der die wichtigsten Punkte fixiert werden. Dazu gehören die Nennung des Kreditbetrags, der Laufzeit, des Zinssatzes und der Rückzahlungsmodalitäten. Auch wer Kreditgeber und wer Kreditnehmer ist, sollte aus der Vereinbarung zweifelsfrei hervorgehen. Ansonsten sind solche Verträge flexibler gestaltbar und weniger restrikiv als sonst. Es gelten zum Beispiel nicht die Vorschriften für Verbraucherkredite, auf eine Bonitätsprüfung kann ebenso verzichtet werden wie auf eine Schufa-Auskunft oder die Stellung von Sicherheiten. Allerdings sollte schon im Vorfeld geprüft werden, ob der Kreditnehmer auch in der Lage ist, Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten. Wenn daran Zweifel bestehen, ist es besser, nach einer anderen Lösung zu suchen. 

Schon häufiger sind persönliche Beziehungen am Streit um geliehenes Geld gescheitert." 

Steuern - auch bei Privatdarlehen relevant 

Ebenfalls ein paar Haken gibt es bei der steuerlichen Behandlung. Verwendet der Kreditnehmer das Darlehen zur Einkunftserzielung, kann er die Schuldzinsen bei sich als Werbungskosten geltend machen - sonst nicht. 

Der Kreditgeber muss für Zinserträge Kapitalertragsteuer in Form der 25prozentigen Abgeltungsteuer zahlen. Bei Gesellschafterdarlehen an eine GmbH gilt der persönliche Steuersatz. 

Auch zinslose oder niedrig verzinste Darlehen können steuerlich relevant werden, wenn der Fiskus darin eine steuerpflichtige Schenkung sieht. Dann fällt ggf. Schenkungsteuer an.

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