Nachteil der Zinsfestschreibungen Das leidige Thema Vorfälligkeitsentschädigung
Jede Medaille hat zwei Seiten - so auch die Zinsfestschreibung: Lassen sich so die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum fixieren, verteuert sie doch auch die vorzeitige Vertragskündigung.
Eine Baufinanzierung ist grundsätzlich langfristig ausgelegt, das erworbene Eigenheim soll schließlich Sicherheit auf Lebenszeit bieten. Das Leben läuft jedoch oft genug anders als geplant, manchmal müssen Pläne über den Haufen geworfen und auch Immobilienfinanzierungen gekündigt werden - genau dann beginnen die Probleme.
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Zinsbindung vs. Flexibilität - tragfähigen Kompromiss finden
Eine wichtige Variable in der Baufinanzierung ist die Zinsbindungsfrist: Sie erlaubt das Festschreiben der aktuellen Konditionen für einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahren, wobei mit der Länge der Zinsfestschreibung auch der Zinssatz etwas steigt. Auch für die Bank steigt nämlich das Risiko, dass sie künftig höhere Zinsen einnehmen könnte, dies aber wegen der Festschreibung nicht darf. Bauherren können sich während dieser Frist fest auf die Höhe der monatlichen Kreditrate verlassen - aber auch nicht ohne Sanktionen kündigen. Für die dadurch wegfallenden Zinseinnahmen dürfen die Banken nämlich eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Es gilt also, die Sicherheit in puncto Zinssatz gegen den Verlust an Flexibilität abzuwägen.
Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt einerseits davon ab, wann der Vertrag gekündigt wird; andererseits legen die Banken ihre Sanktionen selbst fest. Es lohnt sich also vor Abschluss einer Baufinanzierung ein Blick in die Vertragsdetails, um die möglichen finanziellen Risiken abschätzen zu können. Was die Bank nicht darf: Sollte sie das Darlehen von sich aus außerordentlich kündigen, beispielsweise wegen Zahlungsverzugs, dann berechtigt das nicht zur Erhebung einer Vorfälligkeitsentscheidung.
Es gilt die Sicherheit in puncto Zinssatz gegen den Verlust an Flexibilität abzuwägen."
Kündigung nach 10 Jahren (BGH-Urteil)
Darüber hinaus ergeben sich zwei Gelegenheiten zur vorzeitigen Kündigung einer Baufinanzierung - und das ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung: Unabhängig von der Länge der vereinbarten Zinsbindungsfrist eröffnet sich die Möglichkeit nach Ablauf von zehn Jahren.
Ausschlaggebend ist der Termin, an dem der Kreditbetrag vollständig ausgereicht worden ist - zehn Jahre später kann die Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten ausgesprochen werden. Was unabhängig vom Zeitpunkt funktioniert, ist der Widerruf, sollte die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss obligatorische Widerrufsbelehrung fehlerhaft durchgeführt worden sein.
Ist dies gegeben, lässt sich jeder Kredit wieder auflösen: Kreditnehmer zahlen einfach den Kreditbetrag zurück und können sich neu orientieren. In aller Regel ist dabei jedoch die kompetente Unterstützung durch einen Rechtsanwalt notwendig.