"Investmentvermögen" ist ein juristischer Begriff, der durch das 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt worden ist

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Definition des Investmentvermögens

"Investmentvermögen" ist ein juristischer Begriff, der durch das 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt worden ist. Das KAGB hat das frühere Investmentgesetz abgelöst und bildet wie dieses den gesetzlichen Rahmen für Investmentfonds und die Tätigkeit von Investmentgesellschaften (Fondsgesellschaften).

Der Begriff des Investmentvermögens wird in § 1 KAGB näher definiert. Nach § 1 Abs. 1 KAGB handelt es sich um einen "Organismus für gemeinsame Anlagen", der von Anlegern Kapital sammelt, um es zu deren Vorteil nach einer zuvor festgelegten Anlagestrategie zu investieren. Diese recht abstrakte Formulierung des Gesetzes schließt  alle Arten von Investmentfonds ein, sowohl offene als auch geschlossene Fonds. Es kann als Oberbegriff für alle in der Praxis anzutreffenden und zulässigen Fondstypen verstanden werden.

Unterscheidung OGAW und AIF 

Das Gesetz differenziert diesen Oberbegriff in den Folgeabsätzen, indem es verschiedene Kategorien von Investmentvermögen definiert. Wichtig für die Differenzierung ist die Unterscheidung zwischen: 

  • Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW): dabei handelt es sich um Investmentvermögen, die der sogenannten europäischen OGAW-Richtlinie (Richtlinie 85/611/EWG) entsprechen. Die Richtlinie enthält Rahmenvorgaben für alle Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Wertpapiere und ähnliche Instrumente investieren - kurz: Wertpapierfonds. 
  • Alternative Investmentfonds (AIF): Dies sind alle Fonds, die nicht von der OGAW-Richtlinie erfasst werden. Hierunter fallen zum Beispiel Immobilienfonds. 

Offene und geschlossene Investmentvermögen 

Auf dieser Grundlage differenziert das KAGB zwischen offenen Investmentvermögen und geschlossenen Investmentvermögen (§ 1 Abs. 2 und 3 KAGB). Dabei entspricht das Verständnis von "offen" und "geschlossen" dem, wie es auch bisher in der Fondspraxis genutzt worden ist. Offene Investmentvermögen können 

  • als OGAW gestaltet sein. Hierunter fallen fast alle typischen Publikumsfonds, die in Wertpapiere investieren (Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds usw.) oder 
  • als AIF, wenn sie bestimmte EU-rechtliche Vorgaben erfüllen. Hierzu gehören insbesondere offene Immobilienfonds. 

Praktisch lässt sich der Begriff  Investmentvermögen mit Investmentfonds gleichsetzen."

Geschlossene Investmentvermögen umfassen im Umkehrschluss AIF, die nicht offen sind. Dieser Kategorie sind u.a. geschlossene Immobilienfonds zuzuordnen. Darüber hinaus gibt es auch noch Spezial-AIF (§ 1 Abs. 6 KAGB). Dabei handelt es sich um Investmentvermögen (= Fonds), die ausschließlich "professionellen" oder "semiprofessionellen" Anlegern im Sinne des Gesetzes vorbehalten sind. 

Finanzwissen für Experten 

Diese Unterscheidungen sind wichtig, weil für die einzelnen Kategorien von Investmentvermögen unterschiedliche Regulierungsvorschriften gelten. Die Definition muss einen hohen Abstraktionsgrad aufweisen, um ein möglichst breites Fonds-Universum abdecken zu können. Praktisch lässt sich der Begriff  Investmentvermögen mit Investmentfonds gleichsetzen. Nur wer vertieftes Finanzwissen benötigt, sollte die rechtstechnische Begrifflichkeit kennen.

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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