Das deutsche Altersvorsorgesystem ist in drei Säulen untergliedert, die sich ergänzen sollen

Das Dauerthema Rente Die drei Säulen der Altersvorsorge

Das deutsche Altersvorsorgesystem ist in drei Säulen untergliedert, die sich ergänzen sollen. Jede dieser Säulen besteht aus unterschiedlichen Durchführungswegen, was die Entwicklung individueller Vorsorgestrategien erschwert.

Die Diskussionen um die Altersrente werden nicht abreißen, im Gegenteil: Nicht nur die Demografie, sondern auch das niedrige Zinsniveau werfen existenzielle Fragen auf. Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter sind neue Herangehensweisen notwendig, eine Übersicht soll Orientierung geben:

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Die erste Säule - Basisversorgung

Der wesentliche Bestandteil der ersten Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, die für alle abhängig Beschäftigten und eine Reihe von Selbstständigen als Pflichtversicherung organisiert ist. Darüber hinaus sollen die berufsständischen Versorgungswerke einiger Kammerberufe, beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater, aber auch die Rürup-Rente für Selbstständige eine Basisversorgung gewährleisten. Gemeinsam haben diese Durchführungswege, dass die Beiträge als Sonderausgaben anerkannt werden. Der steuerlich absetzbare Anteil bei der Rürup-Rente steigt jährlich, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sein werden. Dafür müssen alle diese Renten versteuert werden.

Die zweite Säule - geförderte Vorsorge

Um die sukzessive Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, wurden einige geförderte Vorsorgeinstrumente entwickelt: Einerseits ist das die Riester-Rente, bei der mithilfe von Zulagen und Steuervorteilen per Fonds oder Rentenversicherungen eine zusätzliche Rente angespart wird. Andererseits zählen die unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ebenfalls zur zweiten Säule: Teile des Bruttolohns werden direkt in einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag investiert, was sowohl Lohnsteuer als auch Sozialabgaben spart. Die Höhe der geförderten Beiträge beläuft sich auf maximal vier Prozent der Renten-Beitragsbemessungsgrenze. Auch die aus diesen Instrumenten bezogene Rente muss mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden, darüber hinaus fallen bei Betriebsrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Die dritte Säule - private Vorsorge

Hier werden alle privaten Instrumente zur Vorsorge zusammengefasst, die nicht gefördert werden - von den klassischen bis zu fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen. Die Beiträge müssen aus bereits versteuertem Einkommen getragen werden, dafür entfällt während des Ansparens die Besteuerung von Dividenden oder Zinserträgen.

Die Diskussionen um die Altersrente werden nicht abreißen, im Gegenteil: Nicht nur die Demografie, sondern auch das niedrige Zinsniveau werfen existenzielle Fragen auf."

Im Rentenbezug muss lediglich der altersabhängige Ertragsanteil versteuert werden: Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren wären das beispielsweise 18 Prozent der Renten. Nehmen Versicherte die Kapitaloption in Anspruch, muss die Hälfte der Kapitalleistung individuell versteuert werden. 

Weitere Möglichkeiten wie beispielsweise das Investieren in Fonds, Aktien oder andere Wertpapiere werden nicht im Drei-Säulen-Modell erfasst, können aber ausgesprochen lohnenswert sein. So lassen sich beispielsweise ETFs im Rentenversicherungsmantel intelligent in die Altersvorsorge einbeziehen oder individuell mithilfe von Sparplänen erwerben. 

Angesichts der extrem langen Niedrigzinsphase ist es wichtig, sich mit den Alternativen zu den herkömmlichen, aber nicht mehr lukrativen Vorsorgeinstrumenten ausführlich zu befassen - und vor allem das Sparen über einen langen Zeitraum durchzuhalten.

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