Erbschaften und Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden

Welche Anzeigepflichten gibt es? Erbschaft und Schenkung

Erbschaften und Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden - und zwar innerhalb von drei Monaten. Allerdings ist eine Erbschaftssteuererklärung erst nach Aufforderung fällig.

So schön eine unverhoffte Erbschaft oder eine Schenkung sein kann, sollten Erben oder Beschenkte doch den Fiskus nicht vergessen: Abhängig von Verwandtschaftsgrad und Wert können nämlich Steuern anfallen.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Schenkungen und Erbschaften unbedingt anzeigen

Drei Monate haben die Begünstigten Zeit, dem zuständigen Finanzamt das Erbe oder die Schenkung zu melden. Im letzteren Fall sind auch die Schenker zur Anzeige verpflichtet. Diese kann formlos erfolgen, sollte aber folgende Angaben enthalten:

  • Vorname, Nachname, Beruf und Anschrift der Erben und des Erblassers.
  • Sterbetag und -ort bzw. Datum der Schenkung.
  • rechtlicher Grund, wie beispielsweise die Erbfolge oder ein Vermächtnis.
  • Wert und Gegenstand des Erbes bzw. der Schenkung.
  • persönliches Verhältnis, wie zum Beispiel Grad der Verwandtschaft.
  • Auflistung über bereits früher erfolgte Zuwendungen des Schenkenden oder Erblassers.

Sollte jedoch ein notariell oder gerichtlich eröffnetes Testament oder eine notariell oder gerichtlich beurkundete Schenkung ausgeführt werden, erübrigt sich diese Meldung.

Hohe Freibeträge

Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer können nahe Verwandte hohe Freibeträge in Anspruch nehmen: So können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner jeweils 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro ansetzen. Das Besondere bei Schenkungen: Diese Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre wieder nutzen, was eine langfristige Planung der Vermögensübertragung umso wichtiger macht.

Bei Schenkungen lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre wieder nutzen."

Sollte das Erbe oder die Schenkung den jeweiligen Freibetrag überschreiten, fordert das zuständige Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auf. Dem ist innerhalb von wenigstens einem Monat Folge zu leisten oder die Frist auf Antrag zu verlängern. Die Angelegenheit einfach zu verschweigen, ist aussichtslos: Die Finanzbehörden werden von Banken, Versicherungen, Standesämtern usw. über Todesfälle und Vermögensübergänge informiert, sobald ein Betrag von mehr als 5.000 Euro zur Debatte steht. 

Im Bedarfsfall fragt das Finanzamt nach - und es droht eine Ermittlung wegen Steuerhinterziehung. Nicht zu unterschätzen sind Schenkungen und finanzielle Zuwendungen im Alltag: Sollten diese nämlich die relevanten Freibeträge überschreiten, fällt auch hier Schenkungssteuer an. Schon das geschenkte Auto kann dann zur Steuerfalle werden, wenn der Begünstigte der Neffe oder der nichteheliche Partner ist. Dann sollte die Grenze von 20.000 Euro konsequent im Blick behalten werden.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.