Trotz steuerbegünstigter Versicherungsverpackung ETF-Sparplan schlägt Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung vs. ETF-Sparplan - trotz der hohen Kosten entscheiden sich Jahr für Jahr viele Bundesbürger für die Versicherungsprodukte. Nicht einmal die als Verkaufsargumente angeführte steuerliche Behandlung kann unter dem Strich punkten.
Mehr als 800.000 Bundesbürger haben im Jahr 2015 eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen, um neben einer eventuellen Risikoabsicherung mit ihren monatlichen Beiträgen verschiedene Fondsanteile zur Altersversorgung zu erwerben. Was sie dabei in der Regel nicht berücksichtigen, sind die Kosten: Mit rund zwei Prozent des Vermögens pro Jahr werden Vertrieb sowie Fonds- und Policenverwaltung bedient - natürlich zulasten der Rendite.
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Eine Frage der Kosten: ETF-Sparplan schlägt fondsgebundene Lebensversicherung
Allein für den Abschluss einer Fondspolice werden regelmäßig rund vier Prozent der Beiträge als Provisionen für den Vertrieb fällig, was mehr als einem Jahresbeitrag entspricht, der schon nicht mehr investiert werden kann. Werden dann noch klassische Investmentfonds bedient, die aktiv gemanagt werden, schlagen darüber hinaus die Kosten für die Fondsverwaltung zu Buche. Im Unterschied zu den sich so summierenden jährlichen zwei Prozent des Vermögens kommt ein ETF-Sparplan mit maximal 0,4 Prozent Kostenanteil aus. Der Hauptgrund liegt naturgemäß darin, dass ETFs bestimmte Indizes nachbilden und demnach kein aktives Fondsmanagement benötigen.
Ein Vergleich des Finanzmagazins "FONDSprofessionell" verdeutlicht die Unterschiede: Ein ETF, der über 30 Jahre mit monatlich 200 Euro bespart wurde, brachte nach Steuern und bei ausgeschöpftem Sparerfreibetrag ein Ergebnis von rund 156.800 Euro. Die fondsgebundene Lebensversicherung konnte lediglich 111.800 Euro aufweisen. Stand der Sparerfreibetrag noch zur Verfügung, klaffte die Differenz noch weiter auseinander: 162.300 Euro im ETF-Sparplan schlugen 112.600 Euro der Lebensversicherung. Einzige Ausnahme stellen die sogenannten Netto-Policen dar, für deren Vermittlung allerdings ein separates Honorar an den Berater zu zahlen ist.
Allein für den Abschluss einer Fondspolice werden rund vier Prozent der Beiträge als Provisionen fällig."
Die Steuer-Argumente: Bilanz kann nicht verbessert werden
Wie bei allen Lebensversicherungen gelten auch für fondsgebundene Varianten die Kriterien, dass sie mindestens zwölf Jahre laufen und nicht vor dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommen sollten, um die Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können. Die eine Hälfte der Überschüsse bleibt dann letztendlich steuerlich verschont, die andere muss mit dem persönlichen Steuersatz abgegolten werden. Anderenfalls schlägt die Abgeltungssteuer zuzüglich Soli-Zuschlag ebenso zu, wie es beim ETF-Sparplan der Fall ist.
Bei näherer Untersuchung können auch die anderweitigen als Verkaufsargumente angeführten Steuervorteile, darunter beispielsweise die jährlichen Überschüsse, die Umschichtung oder die Rentenauszahlung, nicht standhalten: Hohe Kosten schmälern die Renditen, die Steuervorteile entpuppen sich größtenteils als Steuerstundungen bis zum Ablauf - bei weniger erwirtschaftetem Vermögen fallen demzufolge auch niedrigere Steuern an.