ETFs sind nicht steuerfrei – aber oft steuerlich effizienter

Steuerliche Unterschiede ETFs vs. aktiv gemanagte Fonds

Warum indexnahe Fonds oft nicht nur günstiger, sondern auch steuerlich effizienter sind.

Exchange Traded Funds (ETFs) sind längst kein Geheimtipp mehr, sondern etablierter Bestandteil moderner Anlagestrategien. Neben ihrer Kosteneffizienz, Transparenz und Handelbarkeit auf der Börse gelten sie vielen Anlegerinnen und Anlegern auch als steuerlich vorteilhaft – insbesondere im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds. Die Unterschiede ergeben sich dabei weniger aus steuerrechtlichen Privilegien der ETFs selbst, sondern aus strukturellen Effekten im Zusammenspiel mit der Besteuerungssystematik. Wer langfristig Vermögen aufbauen will, sollte diese Aspekte kennen und gezielt nutzen.

Einheitliche gesetzliche Grundlagen – aber unterschiedliche Wirkungen

Seit der Reform des Investmentsteuerrechts im Jahr 2018 gelten grundsätzlich einheitliche steuerliche Spielregeln für alle in Deutschland vertriebenen Publikumsfonds – ob ETF oder aktiv gemanagt. Dennoch ergeben sich in der Praxis spürbare Unterschiede, weil ETFs aufgrund ihrer Struktur oft systematisch günstiger abschneiden.

Der entscheidende Grund liegt in der geringeren Umschlaghäufigkeit und der passiven Ausrichtung vieler ETFs: Sie kaufen einmal einen definierten Indexbestand und verändern ihn nur bei Indexanpassungen. Im Gegensatz dazu handeln aktive Fondsmanager weitaus häufiger, was steuerlich relevante Veräußerungen zur Folge hat – mit entsprechenden Konsequenzen für die Steuerbelastung auf Ebene des Fonds und des Anlegers.

Thesaurierung und Vorabpauschale: planbarer bei ETFs

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Ertragsverwendung. Viele ETFs, insbesondere in Europa, sind thesaurierend – das heißt, sie behalten Erträge wie Dividenden im Fonds und legen sie wieder an. Seit 2018 unterliegen auch thesaurierende Fonds der sogenannten Vorabpauschale, die eine fiktive Mindestbesteuerung sicherstellen soll, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt.

Die Vorabpauschale basiert auf einer gesetzlich definierten Formel und fällt vor allem bei stark gestiegenen Fondsanteilen ins Gewicht. Da ETFs jedoch oft eine breite Streuung und stabile Ertragsstruktur aufweisen, sind die Vorabpauschalen konstant und gut kalkulierbar. Bei aktiv gemanagten Fonds, die durch Umschichtungen oder kurzfristige Strategiewechsel stärker schwanken, kann die Steuerlast unvorhersehbarer ausfallen.

Teilfreistellungen: Vorteilhaft bei Aktien-ETFs

Sowohl ETFs als auch aktiv gemanagte Fonds profitieren von Teilfreistellungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Diese Steuererleichterung ist eine Art pauschaler Ausgleich für die Körperschaftsteuer, die der Fonds selbst auf inländische Erträge zahlt.

Für Fonds mit hohem Aktienanteil gilt:

  • 30 % Teilfreistellung bei mind. 51 % Aktienquote
  • 15 % bei gemischten Fonds mit mind. 25 % Aktienanteil

Da viele ETFs konsequent auf breite Aktienindizes setzen (z. B. MSCI World, S&P 500), erreichen sie in der Regel problemlos die Anforderungen für die volle Teilfreistellung.

Aktive Fonds, die sich in der Allokation flexibler zeigen oder taktisch zwischen Assetklassen wechseln, können dagegen unter die niedrigere Stufe fallen – oder ganz auf die Freistellung verzichten müssen, etwa bei Renten- oder Geldmarktfonds.

Umschichtungen und Steuervermeidung: Vorteil durch Inaktivität

ETFs unterliegen denselben grundlegenden steuerlichen Vorschriften wie aktive Fonds. Dennoch bieten sie durch ihre passive Struktur, planbare Thesaurierung, niedrige Umschichtungsfrequenz und sichere Teilfreistellungen häufig eine höhere Steuerstetigkeit und Effizienz."

Ein steuerlicher Nebeneffekt, der ETFs zugutekommt, ist ihre geringe Umschlaghäufigkeit. Während aktive Fondsmanager durch regelmäßiges Kaufen und Verkaufen versuchen, einen Mehrwert zu erzielen, realisieren sie dadurch auch fortlaufend Kursgewinne innerhalb des Fonds – die als ausschüttungsgleiche Erträge an den Anleger weitergegeben und versteuert werden müssen.

ETFs hingegen handeln nur bei Indexanpassungen oder Rebalancing-Maßnahmen, was die Versteuerung von Kursgewinnen oft bis zum Verkauf durch den Anleger hinausschiebt. Diese aufgeschobene Steuerzahlung bedeutet einen Zinseszinseffekt auf nicht abgeführte Steuerbeträge – ein Effekt, der sich langfristig erheblich positiv auswirken kann.

Kosteneffizienz trifft Steuerwirkung

Ein oft übersehener Aspekt: Viele steuerliche Effekte sind indirekt mit den Kostenstrukturen der Fonds verknüpft. Aktive Fonds benötigen zur Finanzierung ihrer Anlagestrategie Gebühren, die von den Bruttoerträgen abgezogen werden. Da die Steuerbemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer auf den Nettoertrag Bezug nimmt, wirken sich niedrigere Kosten bei ETFs unmittelbar auf den steuerpflichtigen Gewinn aus – der nach Kosten höher ist.

Zudem haben aktiv gemanagte Fonds mitunter höhere Erträge aus Derivaten, kurzfristigen Positionen oder Nischensegmenten, die steuerlich anders oder ungünstiger behandelt werden. ETFs mit klar definierter Indexstrategie vermeiden solche Sondereffekte weitgehend.

Fazit: ETFs sind nicht steuerfrei – aber oft steuerlich effizienter

ETFs unterliegen denselben grundlegenden steuerlichen Vorschriften wie aktive Fonds. Dennoch bieten sie durch ihre passive Struktur, planbare Thesaurierung, niedrige Umschichtungsfrequenz und sichere Teilfreistellungen häufig eine höhere Steuerstetigkeit und Effizienz.

Diese Eigenschaften machen sie besonders geeignet für langfristige Anlagestrategien – etwa im Rahmen der Altersvorsorge oder des Vermögensaufbaus. Wer die steuerlichen Auswirkungen nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis betrachtet, erkennt: ETFs bieten nicht nur Kostenvorteile, sondern auch handfeste steuerliche Pluspunkte gegenüber vielen aktiv gemanagten Produkten.

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