Die heutigen Arbeitnehmer finanzieren die Rentner im Umlageverfahren

64 Prozent des Alterseinkommens Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung

Als wesentlicher Baustein der Altersversorgung in Deutschland beruht die gesetzliche Rentenversicherung auf einem Generationenvertrag: Die heutigen Arbeitnehmer finanzieren die Rentner im Umlageverfahren.

Von den im Jahr 2011 festgestellten 64 Prozent, die die gesetzliche Rente zur Altersversorgung beitrug, dürfte künftig nicht mehr so viel übrig bleiben: Einerseits wird das Rentenniveau kontinuierlich abgesenkt, andererseits erhalten immer weniger Menschen die volle Rente - und das liegt am System.

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Umlageverfahren: (Nur) Arbeitnehmer sorgen für die Alten

Sie ist ein wesentlicher Zweig der deutschen Sozialversicherung und wurde im Laufe der Jahrzehnte immer wieder geschröpft: Die gesetzliche Rentenversicherung soll ihren Versicherten im Umlageverfahren die finanzielle Versorgung im Alter gewährleisten. So fließen die Beiträge von heute nicht in eine Kapitalanlage, sondern dienen zur Rentenzahlung der aktuellen Leistungsberechtigten. Damit beruht die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Vertrauen darauf, dass die künftigen Generationen für die Altersversorgung der derzeit aktiven und Beiträge zahlenden Arbeitnehmer aufkommen werden.

Mit Eintritt in das Berufsleben als abhängig Beschäftigter greift die Versicherungspflicht: Vom Brutto-Gehalt werden direkt die Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherung - und damit auch in die Rentenversicherung - abgeführt. Die Versicherten sammeln so Rentenpunkte auf ihrem Rentenkonto, die später die Höhe der zu beanspruchenden Altersrente bestimmen. Allerdings hängt der Wert dieser Punkte vom künftigen Lohnniveau ab: Steigt der Lohn im Durchschnitt, profitieren auch die Rentner - zumindest theoretisch.

Die Beiträge von heute fließen nicht in eine Kapitalanlage, sondern dienen zur Rentenzahlung an die aktuell Leistungsberechtigten."

Rentenniveau: Das Problem mit der Demographie

Ein anderes Thema ist die demografische Veränderung in der Gesellschaft: Der Anteil der jungen Bundesbürger, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird im Verhältnis zur Zahl der Rentenempfänger immer geringer. Diese Defizite bei den Beitragseinnahmen müssen ausgeglichen werden, sodass das nicht nur die Rentenerhöhungen geringer ausfallen, sondern vor allem das Rentenniveau sukzessive sinkt: Erreicht ein heutiger Altersrentner noch knapp über 48 Prozent des Durchschnittslohns, werden dies in zwölf Jahren nur noch 44,6 Prozent sein, bis zum Jahr 2045 sinkt das Niveau wahrscheinlich auf 41,6 Prozent ab.

Grundsätzlich können Versicherte bereits nach mindestens fünf Jahren Beitragszahlung, also nach der Mindestversicherungszeit, bereits Leistungen erwarten - allerdings nur in Höhe der bis dahin erreichten beitragsabhängigen Anwartschaften. Es sind jedoch nicht alle Erwerbstätigen zur Beitragszahlung verpflichtet, denn Selbständige und Freiberufler sind in ihrer Entscheidung frei: Entweder fungieren Versorgungswerke für bestimmte Kammerberufe als verpflichtende Alternative oder die Altersversorgung ist ganz in eigener Regie zu organisieren. Beamte hingegen genießen im Alter Bezüge, die der Staat aus den laufenden Steuereinnahmen zu finanzieren hat. Das Thema Rente wurde zwar im Wahlkampf weitestgehend ausgeklammert, es wird sich aber für die kommenden Regierungen mit aller Macht stellen.

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