Kosten von Investmentfonds Gesamtkostenquote, die TER
Beim Vergleich von Investmentfonds kommt es nicht nur auf den Anlage- und Handelserfolg an, sondern auch auf die Fondskosten. Sie werden mit Hilfe der Gesamtkostenquote oder TER ausgedrückt. TER steht dabei als Abkürzung für "Total Expense Ratio".
Dass Kosten eine wichtige Rolle bei der Auswahl von Investmentfonds spielen und die Rendite nachhaltig beeinflussen, ist eine allgemein bekannte Tatsache. Die im Rahmen des Fondsmanagements anfallenden Kosten werden üblicherweise auf die Anleger in Form von Management- und Verwaltungsgebühren sowie Ausgabeaufschlägen umgelegt. Deren Höhe wird dabei auch von geschäftspolitischen Überlegungen bestimmt. Die Gesamtkostenquote will nicht diese, auf der Anleger-Ebene entstehenden Kosten messen, sondern die tatsächlichen "internen" Kosten des Fonds.
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Kenngröße für die Wirtschaftlichkeit
Dabei handelt es sich typischerweise um Kosten für das Portfoliomanagement, Publizitätskosten, laufende Betriebskosten, Marketing- und Vertriebskosten, Kosten für die Depotbank, Wirtschaftsprüfung usw.. Die TER kann in diesem Sinne ein Indikator dafür sein, wie wirtschaftlich das Fondsmanagement mit dem ihm anvertrauten Geld agiert.
Die Kennzahl erlaubt weder eine Aussage über die Performance noch über die Rendite. In der Regel dürfte aber ein Zusammenhang zwischen den anfallenden Gesamtkosten und den von Anlegern zu zahlenden Gebühren und Aufschlägen bestehen.
Angabe gesetzlich vorgeschrieben
Die Angabe der TER bei einem Investmentfonds ist gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechende Rechtsgrundlage bildet § 41 Abs. 2 Investment-Gesetz. Die Gesamtkostenquote eines Fonds ist danach immer als Prozentwert im Verhältnis der einzubeziehenden Gesamtkosten zum durchschnittlichen Nettoinventarwert in einem Jahr anzugeben.
Bei deutschen Aktienfonds liegt die TER im Schnitt bei etwa 1,4 Prozent, bei Rentenfonds bei 0,7 Prozent, bei Geldmarktfonds bei ca. 0,5 Prozent. Bei ETF ist die TER in der Regel deutlich niedriger als bei aktiv gemanagten Fonds. Dies erklärt sich aus ihrem Konstruktionsprinzip und dem damit verbundenen geringeren Management-Aufwand.
Kritik an der Aussagekraft der TER
An der Aussagekraft der Gesamtkostenquote wird manchmal heftige Kritik geübt. Für die Berechnung gibt es unterschiedliche - zum Teil länderspezifische - Usancen. In Deutschland werden üblicherweise weder die im Rahmen eines Fonds anfallenden Transaktionskosten - Kosten für Wertpapierumschichtungen - noch eventuelle Erfolgsprämien für die Fonds-Performance berücksichtigt. Beide Kostenfaktoren können aber durchaus erheblich sein.
Auch bei Fonds immer die wirklichen Gesamtkosten im Auge behalten."
Entgegen ihrer Bezeichnung legt die Gesamtkostenquote oder TER daher eben nicht die gesamten Fondskosten zugrunde, sondern nur einen Teil. Dies hat zur Entwicklung der RTER oder Real Total Expense Ratio geführt. Sie stellt die Erweiterung der TER um die bisher nicht berücksichtigten Kostenbestandteile - jeweils bezogen auf den Nettoinventarwert - dar. In der Praxis hat sich die RTER allerdings bisher nicht durchsetzen können.