Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Immobilienfonds
Im Gegensatz zu den klassischen Investmentfonds, die sich entweder mit Rentenpapieren oder Aktien befassen, dienen Immobilienfonds zur Finanzierung von Immobilienprojekten. Die Realisierung erfolgt allerdings auf unterschiedlichen Wegen.
Immobilienfonds werden entweder als geschlossene Fonds gestaltet oder als offene Fonds, die allerdings nicht ganz so flexibel zu handhaben sind wie die klassischen Publikumsfonds. Grundlegend erinnern sie zwar an die üblichen Investmentfonds, sie sind jedoch mit einigen Restriktionen ausgestattet, was sich angesichts der besonderen Ausrichtung nachvollziehen lässt.
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Immobilienfonds - geschlossene oder offene Fonds
Geschlossene Immobilienfonds dienen zur Umsetzung eines bestimmten Projektes, für das eine eigene Kommanditgesellschaft gegründet wird, sodass auch das Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwenden ist. Als Ausnahme gelten nur Sonderregelungen im KAGB. Hat der Anleger seine Einlage geleistet, besteht keine Nachschusspflicht mehr, selbst bei anderslautenden Vereinbarungen. Werden jedoch Einlagen zurückerstattet oder die Einlage mindernde Ausschüttungen vorgenommen, lebt die Nachschusspflicht bis zur Höhe der Einlagen auf.
Bei offenen Immobilienfonds können Anteile mindestens zwei Jahre lang nicht verkauft werden."
Im Gegensatz dazu unterliegen offene Immobilienfonds anderen Sonderregelungen: Einerseits beschränkt sich ein Investment nicht auf ein konkretes Objekt, die Anleger profitieren also von einer Risikostreuung und einer im Vergleich größeren Flexibilität. Andererseits muss immer ein Kapitalstock erhalten bleiben, um auf diese Weise Sicherheiten für die geplante Umsetzung zu schaffen. So können Anteile mindestens zwei Jahre lang nicht verkauft werden, danach gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Wird die Kündigung während der Mindesthaltedauer ausgesprochen, ist sie unwiderruflich. Diese Regelungen sind neu, für alle vor dem 22.07.2013 erworbenen Fondsanteile gilt die Rückgabemöglichkeit bis zu einem Wert von 30.000 Euro pro Kalenderjahr - und das, ohne eine Mindesthalte- oder Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Die Restriktionen unterscheiden diese Fonds von den klassischen Investmentfonds: Können hier Anteile jederzeit veräußert werden, müssen die Initiatoren mit dem akquirierten Kapital die Immobilienprojekte zum Abschluss bringen können. Die Flexibilität des einzelnen Anlegers muss daher in den Hintergrund rücken, um die Chancen für die Gesamtheit der Investoren nicht zu beeinträchtigen.
Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.