Finanzlexikon Körperschaftsteuer (KSt), eine direkte Steuer
Die Körperschaftsteuer (KSt) ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften erhoben wird.
Die Körperschaftsteuer bildet eine der wesentlichen Säulen der Unternehmensbesteuerung und stellt sicher, dass juristische Personen wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften ihren Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Die Körperschaftsteuer ähnelt in ihrer Struktur und Berechnung der Einkommensteuer, ist jedoch speziell auf Körperschaften zugeschnitten.
Wer ist körperschaftsteuerpflichtig?
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Die Körperschaftsteuerpflicht betrifft juristische Personen des Privatrechts. Dazu zählen unter anderem:
- Kapitalgesellschaften: AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)
- Genossenschaften: z. B. Wohnungsbaugenossenschaften
- Vereine: soweit sie nicht als gemeinnützig anerkannt sind
- Stiftungen: soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Auch ausländische Gesellschaften können der Körperschaftsteuer unterliegen, sofern sie in Deutschland Einkünfte erzielen.
Bemessungsgrundlage und Steuersatz
Die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft. Dieses ergibt sich aus dem Jahresüberschuss, der nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelt wird, abzüglich bestimmter steuerlicher Korrekturen.
Seit 2008 beträgt der einheitliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer erhoben, was die effektive Steuerlast auf 15,825 Prozent anhebt.
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt einen zu versteuernden Gewinn von 1 Million Euro:
- Körperschaftsteuer: 15 % von 1.000.000 = 150.000 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 150.000 = 8.250 €
- Gesamtsteuerlast: 158.250 €
Die Gewerbesteuer als zusätzliche Belastung
Neben der Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften in Deutschland auch Gewerbesteuer, die auf kommunaler Ebene erhoben wird. Der Gewerbesteuersatz variiert je nach Gemeinde und liegt im Durchschnitt bei etwa 14 Prozent. In der Praxis bedeutet dies, dass Kapitalgesellschaften einer Gesamtsteuerlast von rund 30 Prozent unterliegen, wenn man Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer kombiniert.
Besonderheiten der Körperschaftsteuer
Ausschüttungen und Doppelbesteuerung
Eine Besonderheit der Körperschaftsteuer ist die sogenannte Doppelbesteuerung. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften werden zunächst auf Unternehmensebene mit Körperschaftsteuer belastet. Werden diese Gewinne anschließend an die Gesellschafter ausgeschüttet, erfolgt eine Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner, z. B. durch die Abgeltungsteuer auf Dividenden.
Verlustverrechnung
Verluste können bei der Körperschaftsteuer begrenzt vorgetragen oder zurückgetragen werden:
- Verlustvortrag: Unbegrenzte zeitliche Verrechnung, jedoch nur bis zu 1 Mio. Euro vollständig und darüber hinaus zu 60 Prozent des Einkommens.
- Verlustrücktrag: Maximal 1 Mio. Euro in das unmittelbar vorangegangene Jahr.
Organschaft
Kapitalgesellschaften können eine Organschaft mit verbundenen Unternehmen bilden, wodurch Verluste eines Unternehmens mit den Gewinnen eines anderen verrechnet werden können. Dies ermöglicht eine Steueroptimierung innerhalb eines Konzerns.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Die Körperschaftsteuer ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuersystems und beeinflusst maßgeblich die wirtschaftlichen Entscheidungen von Unternehmen."
Bestimmte Körperschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dazu gehören etwa:
- Gemeinnützige Vereine
- Kirchen und kirchliche Einrichtungen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Diese Befreiung gilt jedoch nur für Einkünfte, die direkt mit der gemeinnützigen Tätigkeit zusammenhängen. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe solcher Körperschaften unterliegen hingegen der normalen Körperschaftsteuerpflicht.
Internationale Aspekte der Körperschaftsteuer
In einer globalisierten Wirtschaft sind auch internationale steuerliche Aspekte von großer Bedeutung. Deutsche Kapitalgesellschaften, die im Ausland tätig sind, profitieren in der Regel von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Einkünfte ausländischer Tochtergesellschaften werden häufig durch die sogenannte Schachtelbefreiung (95-prozentige Steuerfreiheit) begünstigt, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Umgekehrt sind ausländische Gesellschaften körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie in Deutschland Einkünfte erzielen, etwa durch eine Betriebsstätte oder Immobilieneinnahmen.
Kritik und Reformbedarf
Die Körperschaftsteuer steht regelmäßig im Fokus politischer Diskussionen. Kritiker bemängeln die vergleichsweise hohe Gesamtsteuerlast für Unternehmen in Deutschland im internationalen Vergleich. Länder wie Irland oder Ungarn locken Investoren mit Körperschaftsteuersätzen von unter 10 Prozent.
Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen fordern einige Experten eine Absenkung der Körperschaftsteuer oder eine Vereinfachung der steuerlichen Regelungen. Auf der anderen Seite gibt es Befürchtungen, dass eine weitere Senkung der Körperschaftsteuer die öffentlichen Haushalte übermäßig belasten könnte.
Fazit
Trotz ihres einheitlichen Steuersatzes birgt sie durch Zusatzbelastungen wie Gewerbesteuer und Doppelbesteuerung Herausforderungen für Unternehmen. Reformen, die die Steuerlast senken oder die Regelungen vereinfachen, könnten die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken – bleiben jedoch ein politisch umstrittenes Thema. Mieter können sich mit der Körperschaftsteuer auseinandersetzen, um ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen und ihre Strategien entsprechend anzupassen.
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