Kaum ein Vertrag wird heute noch ohne SCHUFA-Abfrage geschlossen

Unbedingt selbst überprüfen Korrekt bei der Schufa registriert?

Die SCHUFA sammelt im Auftrag von Banken, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen die unterschiedlichsten Daten zur Erhöhung der Kreditsicherheit. Fehler können jedoch immer geschehen, was die Kontrolle umso wichtiger macht.

Die Vielzahl der von der SCHUFA gespeicherten Daten kommt nicht von ungefähr: Die daran interessierten Banken und Unternehmen übermitteln diese auch ohne Einverständnis ihrer Kunden in das zentrale Register, um die Auswertung der Datensammlung bei Bedarf selbst zu nutzen oder anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Kaum ein Vertrag wird heute noch ohne SCHUFA-Abfrage geschlossen - Verbraucher sollten auf jeden Fall die zu ihrer Person gespeicherten Informationen prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Kontrolle ist besser: Kostenlose SCHUFA-Abfrage zum Abgleich nutzen

Die im Jahr 1927 gegründete SCHUFA konnte als privatwirtschaftlich organisierte Wirtschaftsauskunftei zum führenden deutschen Anbieter avancieren. Über 9.000 Vertragspartner liefern die Informationen, die Unternehmen, Banken und Sparkassen, Leasinggesellschaften, Strom- und Kommunikationsgesellschaften sowie Versandhändler oder Versicherungen zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden abrufen können. Wie die SCHUFA selbst meldet, umfasst die Datensammlung mittlerweile Informationen von 67 Millionen Verbrauchern, die dazu nicht generell ihr Einverständnis erklären müssen. Allerdings müssen die Vertragspartner, die die Daten an die SCHUFA liefern, darüber informieren.

Zu den interessanten Daten zählen beispielsweise neben dem Familienstand, dem Wohnsitz und der Nationalität auch Arbeitgeber, Einkommen oder Guthaben. Daten zur Religion oder Herkunft dürfen hingegen seit Mai 2018 nicht gespeichert werden. Aber auch die einmal erfassten Informationen dürfen nicht auf ewig gespeichert bleiben; es gibt feste Fristen, die eine taggenaue Löschung bestimmter Datensätze erfordern. Diese Fristen sind zwar nicht mehr gesetzlich verankert, jedoch haben sich die Wirtschaftsauskunfteien darauf in einem Code of Conduct geeinigt, wie beispielsweise von der SCHUFA (2018) präsentiert: 

  • Daten zu Krediten - drei Jahre ab Rückzahlung 
  • Daten zu Girokonten und Kreditkarten - nachdem die SCHUFA die Benachrichtigung über die Kontoauflösung erhalten hat
  • Daten zu Kreditanfragen - 12 Monate ab Anfrage nur für Verbraucher sichtbare Anfragen zu Kreditkonditionen 

Verbraucher können kostenlos eine Übersicht beantragen, welche Daten bei der SCHUFA gespeichert sind." 

Dazu ist die Wirtschaftsauskunftei gemäß Artikel 15 DSGVO) verpflichtet - auch mehrmals im Jahr. Die Datenkopie muss innerhalb eines Monats beim Verbraucher ankommen, nachdem der auf der Homepage der SCHUFA abzurufende Antrag gestellt wurde. Allerdings sollten Verbraucher beachten, dass diese Datenkopie deutlich mehr Informationen enthalten, als beispielsweise ein Vermieter beanspruchen kann.

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