Pauschaldotierte Unternehmenskasse Liquidität durch bAV ins Unternehmen
Durch eine pauschaldotierte Unternehmenskasse gewinnen Unternehmen an steuerbegünstigter Liquidität, und die Mitarbeiter können sich über eine wirklich abgesicherte betriebliche Altersvorsorge ohne Produktverpflichtungen etc. freuen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland ein wachsendes Feld, nicht erst durch die Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel einer besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Generell wollen immer mehr Unternehmer ihre Mitarbeiter gut versorgen und sich damit auch als attraktiver Arbeitgeber vermarkten.
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Strategisch denkende Unternehmer
Besonders wichtig in Zeiten des Niedrigzins, Run-off-Gesellschaften und Co. ist indes die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer auf einem Top-Niveau möglich, ohne sich dabei weitreichenden Haftungsschwierigkeiten und betriebswirtschaftlichen Nachteilen auszusetzen. In diesen Zeiten rückt die pauschaldotierte Unternehmenskasse besonders in den Fokus strategisch denkender Unternehmer. Sie ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und seit ca. 1834 bekannt. Ein Weltkonzern wie die Siemens AG setzt die Unterstützungskasse seit rund 130 Jahren ein. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ähnelt in der Durchführung der Direkt- beziehungsweise Pensionszusage, beschreitet aber rechtlich und steuerlich einen gänzlich anderen Weg.
Bei dieser Form der bAV übernimmt das Unternehmen selbst die Verpflichtung, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen. Die Unternehmenskasse ist eine selbständige juristische Person des privaten Rechts (meist als e.V. oder GmbH gestaltet) und dient als juristisches Vehikel den Interessen des Trägerunternehmens, das es letztendlich führt.
Vorteile für die Beschäftigten
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse bringt dementsprechend viele Vorteile für die Beschäftigten. So werden die Zusage beispielsweise mit drei Prozent jährlich verzinst, zugleich sind die Begünstigten über den Pensionssicherungsverein abgesichert. Daher ist die betriebliche Altersvorsorge auch im Fall einer Insolvenz geschützt. Ebenso können Begünstigte über die Entgeltumwandlung, den Entgeltverzicht oder andere individuelle Zahlungen eigene Beiträge leisten, um ihre Ansprüche zu erhöhen. Die bAV durch eine Unternehmenskasse kann vollständig versicherungs- und produktfrei verfolgen. Diese Möglichkeiten nutzen Unternehmen und Beschäftigte in der Praxis sehr gerne. Das begegnet der Kritik an anderen Formen der bAV, dass Kosten und Erträge für den Versicherten und das Unternehmen oftmals nicht wirklich im Einklang stehen.
Generell wollen immer mehr Unternehmer ihre Mitarbeiter gut versorgen und sich damit auch als attraktiver Arbeitgeber vermarkten."
Steuerlicher Effekt
Vor allem können Unternehmer aber durch die Errichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse die Liquidität des eigenen Unternehmens maßgeblich stärken. Das Unternehmen darf hierzu formalen Aufwand für die bAV in das steuerpflichtige Unternehmen verlagern und steuerpflichtige Gewinne in seine steuerfreie Unterstützungskasse. Damit erhöht die Unterstützungskasse aufgrund ihrer Steuerfreiheit die Liquidität im Unternehmen. Konkret heißt das, dass die Dotierungen als Betriebsaufwand gelten, auch wenn sie zunächst fiktiv bleiben, aber zugleich die Erträge daraus steuerfrei bleiben. Es gibt also doppelten steuerlichen Effekt. Damit erhalten Unternehmen eine kurzfristige, steuerlich getriebene Liquiditätsspritze. Das geht sogar nachträglich für das abgelaufene Bilanzjahr.
Nun kann das Unternehmen diese neue Liquidität zur Vermögensverwaltung nutzen, die keinerlei Beschränkungen seitens der BaFin oder des VAG unterliegen, um für den Zeitpunkt der Auszahlung genügend Kapital zur Verfügung zu haben. Üblicherweise investieren Unternehmen das frische Kapital ins Unternehmen für Wachstumsprozesse oder Übernahmen. Steuerrechtlich ist die pauschal dotierte Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Sehr wichtig: Verbleiben die Gelder als Eigenfinanzierung im Unternehmen, fließt keine Liquidität ab, die Dotierung bleibt ein steuerlich begünstigter Buchungsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Artikel von Manuel Wiegmann
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