Preisspirale auf dem Mietmarkt Mietpreisbremse hat versagt
Als 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt wurde, erhofften sich viele Politiker eine Dämpfung des Preisanstiegs bei Mieten - vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mehren sich die Zweifel an dessen Wirksamkeit.
Dabei hatten viele Bundesländer von der Option der Preisbremse Gebrauch gemacht und per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmt, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Es handelt sich um Kommunen, die in den letzten Jahren einen überproportionalen Mietanstieg zu verzeichnen hatten. Nach der Regelung darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
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Viele Lücken und Ignoranz
Doch in der Praxis sieht das offenbar anders aus. Zum Beispiel in Berlin, wo die Mietpreisbremse ebenfalls gilt. Hier ist die ortsübliche Miete seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits um zehn Prozent im Schnitt gestiegen. Das funktioniert nur, wenn viele zwischenzeitliche Mieterhöhungen mehr als zehn Prozent ausmachten, was nach der Mietpreisbremse eigentlich gar nicht möglich ist.
Doch es gibt Ausnahmen. So dürfen sich Vermieter nicht an die Regelung halten, wenn sie bereits vorher mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt haben. Auch bei neu gebauten oder grundsanierten Wohnungen greift die Bremsregelung nicht. Und nicht wenige Vermieter ignorieren schlicht und einfach die gesetzlichen Vorgaben. Sie bauen darauf, dass sie bei anhaltendem Nachfragedruck überhöhte Mietforderungen am Markt durchsetzen können und die Mieter - froh darüber, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben - ihre Ansprüche auf Rückerstattung überteuerter Mietzahlungen schon nicht geltend machen werden.
Angebot und Nachfrage schaffen sich "Umwege", um doch zum Marktpreis zu gelangen."
Was wirklich hilft
Bundesjustizminister Maas will daher eine Verschärfung der bestehenden Regelungen, stößt aber auf den Widerstand der Union. Vor der Bundestagswahl dürfte sich wohl in der Sache nichts mehr tun. Dabei scheint es fraglich, ob rechtliche Verschärfungen tatsächlich das Problem lösen. Die Erfahrung zeigt, dass Versuche, Preise auf Märkten mit atomistischer Konkurrenz gesetzlich zu regeln, fast immer ins Leere laufen. Angebot und Nachfrage schaffen sich "Umwege", um doch zum Marktpreis zu gelangen.
Die einzige wirksame Mietpreisbremse dürfte vor diesem Hintergrund eine nachhaltige Ausweitung des Wohnungsangebots sein, um den Nachfrageüberhang zu beseitigen. Hier ist die staatliche Wohnungsbaupolitik gefragt. Sie führte lange Zeit ein Schattendasein. Das rächt sich jetzt.
Ich glaube, dass Menschen, die sich ihrer Ziele und Werte bewusst werden, sorgenfreier leben.