Eine Vertrauensperson bevollmächtigen Mit einer Patientenvollmacht frühzeitig verfügen
Verhindern Krankheits- oder Unfallfolgen die freie Willensäußerung, müssen andere Personen für die Betroffenen Entscheidungen treffen. Eine Patientenvollmacht schafft Sicherheit.
Sind Menschen nicht mehr vollständig in der Lage, ihren Willen - beispielsweise zur weiteren medizinischen oder pflegerischen Versorgung - zu äußern, treten zwangsläufig andere Personen dafür ein. Eine solche Vertrauensperson lässt sich vorsorglich für Ernstfälle festlegen, nämlich im Rahmen einer Patientenvollmacht.
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Die Patientenvollmacht - wichtige Fakten im Überblick
In der Patientenvollmacht wird schriftlich niedergelegt, welche andere Person für den Fall, dass der Vollmachtgeber aus psychischen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sein sollte, Entscheidungen in Bezug auf medizinische Behandlungen treffen soll. In der Regel werden damit Angehörige oder gute Freunde betraut, die die Intentionen des Betroffenen gut kennen und im Bedarfsfall auch durchsetzen. Diese Festlegungen empfehlen sich im Prinzip für jeden Menschen, lässt sich doch auf diese Weise regeln, dass der eigene Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn man diesen nicht mehr selbst artikulieren kann. Das eröffnet ein enormes Maß an Sicherheit.
Das betrifft insbesondere medizinische Aspekte, die einer Entscheidung bedürfen, wie beispielsweise die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen oder bestimmte Therapien, die der Vollmachtgeber ablehnt oder eben wünscht. Umso wichtiger ist es, die Bedingungen, unter denen Bevollmächtigte eine Entscheidung treffen sollen, ebenso klar zu beschreiben wie die eigenen Wünsche für jeden einzelnen Fall. Als Bevollmächtigte sollten schon aus diesem Grund nur die Personen involviert werden, zu denen uneingeschränktes Vertrauen besteht - im besten Fall mehrere, die sich gegenseitig kontrollieren.
In Frage kommen die Ehe- oder Lebenspartner, aber auch Eltern, Freunde oder andere Verwandte."
Sorgfältige Auswahl
Bei der Auswahl sollten Vollmachtgeber nicht nur ihr Vertrauensverhältnis bedenken, sondern auch die Lebensumstände: Die Lebenszeit der Eltern oder älterer Verwandter ist naturgemäß begrenzt, ihnen sollten auch jüngere Angehörige an die Seite gestellt werden. Bei Freunden ist wiederum zu bedenken, dass hier keine verwandtschaftliche Bindung besteht - die freundschaftliche Beziehung kann auch in die Brüche gehen.
Doch auch bei Verwandten ist es nicht selbstverständlich, dass sie jederzeit so für die Interessen des Vollmachtgebers einstehen, wie das ursprünglich geplant war. Schon aus diesem Grund ist es wichtig, einmal erteilte Patientenvollmachten regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen - die Dokumente lassen sich nämlich jederzeit ändern.
Autor: Manfred Gassner