Jeder sollte eine Patientenvollmacht für den Notfall ausstellen

Risiken im Auge behalten Patientenvollmacht für den Notfall

Jeder sollte eine Patientenvollmacht für den Notfall ausstellen. Sie legen darin fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, falls Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr zur Willensäußerung fähig sein sollten. Hierzu empfehlen wir Ihnen den GFMS Nentwig Podcast mit dem Notar Dr. Jörg Ihle! (Link am Ende des Artikels).

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit - jeder kann in die Lage kommen, dass andere Menschen lebenswichtige Entscheidungen treffen müssen. Wollen Sie in einer solchen Situation künstlich beatmet werden oder lehnen Sie lebenserhaltende Maßnahmen unter bestimmten Umständen ab? Wollen Sie, dass Ihr Wille im Fall der Fälle respektiert wird, sollten Sie in guten Zeiten eine Patientenvollmacht ausstellen.

Was Sie über die Patientenvollmacht wissen müssen:

  • Rechtliche Grundlage ist der Paragraph 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  • Eine Patientenvollmacht ist ein schriftliches Dokument.
  • Der Aussteller bevollmächtigt eine oder mehrere Personen zur Entscheidung in medizinische Fragen.
  • Die Vollmacht richtet sich nicht an den behandelnden Arzt, sondern an die Vertrauensperson.
  • Eine Patientenvollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Wodurch unterscheiden sich Patientenvollmacht und Patientenverfügung?

Diese Dokumente, bei denen es immer um existenzielle Fragen geht, werden gelegentlich verwechselt. Der entscheidende Unterschied zwischen der Patientenvollmacht und der Patientenverfügung besteht darin, dass sich die Patientenverfügung direkt an die behandelnden Ärzte richtet. In der Regel wird der darin festgehaltene Wille bei der medizinischen Behandlung berücksichtigt. Mit der Patientenvollmacht legen Sie die Entscheidungsgewalt über die medizinische Behandlung in einer Notsituation in die Hände Ihrer Vertrauensperson. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen, entscheidet der oder die Bevollmächtigte für Sie.

Eine Patientenverfügung kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn die Existenz eines solchen Dokumentes bekannt ist."

Worauf sollten Sie achten?

Eine Patientenverfügung kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn die Existenz eines solchen Dokumentes bekannt ist. Wollen Sie einen Angehörigen oder Freunde bevollmächtigen, sollten Sie die Angelegenheit ausführlich mit der Person Ihres Vertrauens besprechen und sie über den Aufbewahrungsort der Patientenvollmacht informieren.

Besonders sicher ist es, die Vollmacht beim Zentralarchiv des Deutschen Rotes Kreuzes eintragen zu lassen oder bei einem Notar zu hinterlegen. Außerdem ist es sinnvoll, in der Brieftasche einen Hinweis auf die Existenz und den Aufbewahrungsort einer Patientenvollmacht stets mit sich zu führen.

Auf diese Weise sichern Sie ab, dass die Rettungskräfte oder der Arzt frühzeitig die von Ihnen benannte Person benachrichtigen. Das ist wichtig, da in solchen Fällen kaum Zeit zum Recherchieren bleibt.

Hierzu empfehlen wir Ihnen den GFMS Nentwig Podcast mit dem Notar Dr. Jörg Ihle! Hier können Sie reinhören: https://www.youtube.com/watch?v=C4AeOcz6GBg

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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