Aufbau einer privaten Rentenversicherung Pauschaldotierte Unternehmenskasse als Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge
Durch einen weniger bekannten Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge können Unternehmen die Ergebnisse für die Mitarbeiter verbessern und zugleich die eigene Liquidität erheblich stärken.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein typisches Instrument für Unternehmen, um ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer privaten Rentenversicherung zu unterstützen und ihre Bindung an den Betrieb zu erhöhen. Üblicherweise wird diese über Direktversicherungen oder Direktzusagen aufgebaut und mit Finanz- oder Versicherungsprodukten verknüpft, um die Einlagen zu besparen.
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Kosten und Erträge nicht im Einklang
„Davon hat das Unternehmen jedoch nur sehr geringe finanzielle Vorteile. Und die Mitarbeiter profitieren in so manchen Fällen auch nur eingeschränkt. Oftmals sind die Verträge nicht optimal gestaltet, sodass Kosten und Erträge für den Versicherten und das Unternehmen nicht wirklich im Einklang stehen“, sagt Manuel Wiegmann, Berater im Expertennetzwerk der compexx Finanz AG.
Pauschaldotierte Unternehmenskasse
Eine Alternative kann daher der am wenigsten bekannte Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge sein. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der bAV in Deutschland und geht weit ins 19. Jahrhundert zurück. Auch Unterstützungskasse genannt, ist die Unternehmenskasse (UK) eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein.
„Die Unternehmenskasse als Instrument der bAV schafft ein effektives und effizientes Steuerungsinstrument der betrieblichen Altersvorsorge und generiert neben einer hohen Altersversorgung für die Begünstigten – vom Geschäftsführer bis zum freien Handelsvertreter – erhebliche steuerfreie zusätzliche Erträge für das Unternehmen und kann auch als unternehmenseigene Bank genutzt werden“, sagt Manuel Wiegmann.
Altersvorsorge gesichert
Steuerrechtlich ist die pauschal dotierte Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Das Unternehmen entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ob und wann Zahlungen an die Unternehmenskasse geleistet werden, um dadurch Erträge für die betriebliche Altersvorsorge zu generieren. Die Beträge, die ein Unternehmen in die eigene Unternehmenskasse einzahlt, können als Aufwand steuerlich geltend gemacht werden. Die Erträge wiederum werden in der steuerbefreiten pauschaldotierten Unternehmenskasse erwirtschaftet und können vom Unternehmen für Investitionen oder Ausschüttungen genutzt werden. Die Altersvorsorge der Mitarbeiter ist jederzeit gesichert, da das Geld in der pauschaldotierten Unternehmenskasse entweder extern verwaltet wird oder, völlig legal, zurück ins Unternehmen fließt, um darüber die Gewinne zu mehren. Sehr wichtig: Verbleiben die Gelder als Eigenfinanzierung im Unternehmen, fließt keine Liquidität ab, die Dotierung bleibt ein steuerlich begünstigter Buchungsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Steuerrechtlich ist die pauschal dotierte Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert."
Das bedeutet: „Durch eine pauschaldotierte Unternehmenskasse gewinnen Unternehmen an steuerbegünstigter Liquidität, und die Mitarbeiter können sich über eine wirklich abgesicherte betriebliche Altersvorsorge ohne Produktverpflichtungen etc. freuen. Die Praxis zeigt, dass die Ergebnisse für die Begünstigten aufgrund der alternativen Renditestruktur besser sind“, betont Manuel Wiegmann.
Pensions-Sicherungs-Verein
Auch wenn die Dotierungen direkt im Unternehmen verblieben sind, ist die Altersvorsorge der Mitarbeiter über den Pensions-Sicherungs-Verein vor einer Insolvenz geschützt. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert sowohl die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften als auch die laufenden Renten. Dafür zahlt das Unternehmen einen Beitrag an den Verein.
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