Finanzielle Hilfe tut dringend Not in Corona-Zeiten

Technische und handwerkliche Probleme Coronahilfen fließen nun endlich

Als im November der sogenannte "Lockdown light" startete, wurde den betroffenen Unternehmen - damals vor allem dem Hotel- und Gaststättengewerbe - großzügige Hilfe versprochen. Mittlerweile ist der Lockdown - nunmehr verschärft - im dritten Monat. Viele weitere Branchen sind von Schließungen betroffen.

Finanzielle Hilfe tut dringend Not, nun fließt sie wohl auch endlich. Zunächst hatte es massive Anlaufschwierigkeiten gegeben - eine Folge handwerklicher und auch technischer Probleme. Die technischen Störungen sind mittlerweile behoben, so dass Auszahlungen jetzt tatsächlich in größerem Umfang stattfinden. Trotzdem bleibt manche Erwartung unerfüllt und auch unangenehme Überraschungen drohen.

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Ad hoc-Entscheidungen ohne Vorbereitung

Ganz offensichtlich sind die Hilfszusagen im November gegeben worden, ohne dass die Umsetzung ausreichend vorbereitet war. Wie beim Lockdown light handelte es sich um eine "ad hoc-Entscheidung". Zunächst war großzügiger Ausgleich von Umsatzausfällen versprochen worden. Später - im Dezember - ging die Politik dann zum Fixkostenausgleich über. Erst kurz vor Weihnachten wurde dann klar, dass die staatlichen Überbrückungshilfen nur zu Übernahme der ungedeckten Fixkosten genutzt werden können. Wer noch Umsätze erwirtschaftet - zum Beispiel durch Bring- und Abhol-Service -, muss sich diese anrechnen lassen. Eigentlich nachvollziehbar und gerecht, aber vorher anders kommuniziert.

Für den wohl größten Ärger sorgte, dass zunächst gar kein Geld floss. Viele Unternehmen warteten noch in der ersten Januarhälfte auf die Hilfszahlungen. Selbst die gebotenen Abschlagszahlungen liefen nur schleppend an, mit zum Teil wochenlangen Wartezeiten - Folge eines mittlerweile behobenen Programmierfehlers in der Antragsstrecke. Immerhin konnten bisher 1,5 Mrd. Euro an Abschlagsgeldern ausgereicht werden und die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfen läuft jetzt auch an. Das ist dringend nötig, denn viele geschlossene Betriebe stöhnen unter laufenden Zahlungsverpflichtungen.

Viele Unternehmen warteten noch in der ersten Januarhälfte auf die Hilfszahlungen."

80 bis 90 Prozent der Anträge überprüfungsbedürftig

Weiterer Ärger kommt aber vermutlich noch. Denn durch die unzureichend kommunizierten und erst nachträglich klar gewordenen Grenzen bei den Überbrückungshilfen müssen sich wohl etliche Betriebe auf geringere Förderung und Rückzahlung von schon erhaltenen Geldern einstellen. Meist dürfte es sich um Teilrückzahlungen handeln, in einzelnen Fällen könnte das Geld sogar komplett zurückgefordert werden.

Der Präsident der Steuerberater schätzt, dass 80 bis 90 Prozent aller bisherigen Anträge auf Überbrückungshilfe nochmal geprüft werden müssen. Höchste Zeit, dass die Prozesse endlich richtig funktionieren - denn ein Lockdown-Ende ist vorerst nicht in Sicht.

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