Verschiedene Interessen der Erben Problemfall Erbengemeinschaft
Von einer Erbengemeinschaft wird gesprochen, wenn ein Nachlass unter zwei oder mehreren Erben aufzuteilen ist. Diese Aufteilung erweist sich in der Praxis oft als schwierig, weil es unterschiedliche Interessen gibt.
Laut § 2032 Abs. 1 BGB wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen, wenn es mehrere Erben gibt. Was im Gesetzestext simpel klingt, kann für die Erbengemeinschaft zu einem echten Problem werden. Besonders schwierig kann es werden, wenn der Erblasser Immobilienbesitzer war. Können sich die Erben nicht einigen, bleibt in vielen Fällen nur der Gang zum Gericht oder die Zwangsversteigerung. Beides birgt Risiken und ist auch aus finanziellen Gründen nachteilig.
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Das sollten Mitglieder einer Erbengemeinschaft wissen:
- jeder Erbe kann den Erbschein beantragen, die Miterben müssen mit angegeben werden
- jeder Erbe, der Erbe angenommen hat, haftet für eventuelle Verbindlichkeiten des Erblassers
- Ziel der Erbengemeinschaft sollte es sein, das Erbe gerecht aufzuteilen
- jeder Erbe muss das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren
- jeder Erbe wird individuell besteuert
Wie können die Vermögenswerte gerecht aufgeteilt werden?
Das ist in den meisten Fällen die Frage, wenn es kein Testament gibt. Hinzu kommt, dass in bestimmten Fällen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen können. Angenommen, eine Tochter hat ihren verwitweten Vater in seinen letzten Lebensmonaten gepflegt. In diesem Falle kann sie von ihren Geschwistern für diese Pflegeleistungen einen Ausgleich verlangen. Sollte einer der Hinterbliebenen vom Erblasser bereits eine Zuwendung erhalten haben, ist dieses bei der Aufteilung des Erbes zu berücksichtigen.
Immobilien - ein Nachlass mit viel Konfliktpotential
Hinterlässt der Erblasser eine Immobilie, werden zunächst alle Erben in das Grundbuch eingetragen. Handelt es sich um ein Mietshaus, ist es sinnvoll, dass einer der Erben als Bevollmächtigter und Ansprechpartner für die Mieter benannt wird. Die eingehenden Mieten werden auf ein Gemeinschaftskonto eingezahlt. Jeder der Erben muss eine Vollmacht für dieses Konto bekommen. Ein Verkauf des Hauses ist nur mit Zustimmung aller Erben möglich.
Wollen Sie Ihren Erben Probleme ersparen, sollten Sie frühzeitig Rat einholen und entsprechende Verfügungen treffen."
Einvernehmliche Regelungen anstreben
Je größer die Erbengemeinschaft ist, desto schwieriger ist es, den Nachlass gerecht aufzuteilen.
Dennoch sollten sich alle Beteiligten um eine einvernehmliche Teilung des Erbes bemühen.
Das Ergebnis der Erbauseinandersetzung sollte schriftlich dokumentiert werden.
Ist eine Einigung nicht möglich, kann jeder Erbe eine Erbteilungsklage einreichen.
Autor: Lothar Schmidt, ls-finanzcoaching.de