Rund 1.000 Ordner Ermittlungsakten im S&K-Prozess

Justiz bekommt die Grenzen aufgezeigt S&K-Prozess ohne absehbares Ende

Die S&K-Pleite 2013 war hierzulande einer der spektakulärsten Zusammenbrüche im Bereich des Grauen Kapitalmarktes. Seither befinden sich die beiden Gründer, Jonas Köller und Stephan Schäfer, in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Betrüger und ihre Mitstreiter hat vor rund einem Jahr begonnen. Weder das Ende, noch der Ausgang des Verfahrens ist absehbar.

Die S&K war ein verschachteltes Firmengeflecht, das Anlegern überdurchschnittliche Renditen mit Immobilien-Investments versprach. Viele vertrauten darauf und investierten erhebliche Beträge. Die flossen aber wohl allenfalls zum Teil in Immobilien, beträchtliche Summen wurden dagegen vermutlich von den Firmeninhabern selbst abgezweigt, um ihren luxuriösen und schillernden Lebensstil zu finanzieren. Köller und Schäfer waren in der Frankfurter Szene bekannt. Am Schluss waren rund 11.000 Anleger geschädigt, die sich mit insgesamt 240 Millionen Euro engagiert hatten.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Mehr als 3.000 Seiten Anklageschrift 

Bei S&K handelte es sich wohl um ein klassisches Schneeball-System. Ein Konglomerat von 150 Firmen ermöglichte es, große Geldsummen hin- und her zu schieben und unzulässige Entnahmen zu verschleiern. Die tatsächliche Lage der Unternehmensgruppe und das Gebaren der Inhaber war für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Für die ermittelnde Staatsanwaltschaft erwies es sich denn auch als wahre Herkulesaufgabe, die S&K-Geschäftsaktivitäten aufzuklären.

Gut 100 Terabyte Daten mussten gesichtet und ausgewertet werden. Das führte zu rund 1.000 Ordnern Ermittlungsakten und einer Anklageschrift von 3.150 Seiten Umfang. Dass dies sowohl Ermittelnde als auch die Richter an ihre Grenzen bringt, ist unmittelbar einsichtig. So ist man bisher nach einem Jahr Prozess über die Anfänge auch nicht wesentlich hinausgekommen. Dass das ganze Verfahren sich aufwändig gestalten würde, war dabei den Beteiligten von Anfang an klar gewesen. So hatte man bereits beim Prozess-Auftakt mit drei Jahren Verhandlungsdauer kalkuliert. Das könnte sich noch als deutlich zu kurz bemessen erweisen. 

Der Prozess droht, an Informationsüberflutung zu scheitern."

Angeklagte bald auf freiem Fuß? 

Allein die Verlesung der "gekürzten" Anklageschrift mit 1.700 Seiten Umfang nahm drei Monate in Anspruch. Diese gewaltige Informationsflut wirkt nicht nur alleine schon verfahrensverlängernd. In der üppigen und detailreichen Materie finden sich für die Verteidigung auch zahlreiche Ansatzpunkte, um mit Befangenheitsanträgen, Zuständigkeitsrügen und Anträgen auf Haftentlassung für weitere Verzögerungen zu sorgen. Die Angeklagten selbst bestreiten bisher alle Vorwürfe. Sie haben sogar eine berechtigte Hoffnung auf Entlassung aus der Untersuchungshaft im kommenden Jahr. Denn angesichts eines maximal möglichen Strafmaßes von 15 Jahren wäre eine Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig. 

Als ernüchterndes Fazit bleibt: Der Prozess droht, an Informationsüberflutung zu scheitern. Erfolgreiche Justiz im Sinne der Gerechtigkeit sieht anders aus.

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