Wie hoch sind die Verbindlichkeiten? Sollte ein Erbe ausgeschlagen werden?
Die Freude über ein unverhofftes Erbe kann jäh enden, wenn die Verbindlichkeiten des Erblassers dessen Vermögen übersteigen - im Ernstfall stehen Sie als Erbe nämlich für beides ein.
Als Erbe stehen Ihnen nicht nur alle Gegenstände, Konten und Wertpapiere des Erblassers zu, sondern eben auch dessen Verbindlichkeiten - bis hin zu den Bestattungskosten, Kontenüberziehungen oder Unterhaltsrückständen. Daher könnte es im Einzelfall sinnvoller sein, das Erbe einfach in seiner Gesamtheit auszuschlagen.
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Triftige Gründe, ein Erbe nicht anzunehmen
Sie müssen ein Erbe nicht antreten, diese Entscheidung sollten Sie überlegt treffen: Sie haben bei einer Erbausschlagung nicht die Schulden des Erblassers zu tilgen, erhalten aber auch keinerlei positive Vermögenswerte - weder einen Pflichtteil noch Erinnerungsstücke. Folgende Punkte sollten Sie deswegen in Ruhe abwägen:
Verbindlichkeiten
Wird der Nachlass geprüft und stellt sich heraus, dass die Schulden höher sind als das positive Vermögen, empfiehlt sich die Erbausschlagung. Sie würden nämlich mit Ihrem privaten Vermögen für die Begleichung der Schulden haften. Droht das Erbe Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschlechtern, ist dieser Weg ganz einfach nicht sinnvoll.
Sanierungsbedarf
Könnten Sie Immobilien erben, prüfen Sie bitte zunächst deren Zustand und das Grundbuch: Würden hier erhebliche Sanierungskosten auf Sie zukommen, was insbesondere bei Objekten unter Denkmalschutz wegen der strengen Vorgaben ausufern kann, oder lasten noch erhebliche Hypotheken auf den Immobilien, ist die Annahme des Erbes gut zu überlegen.
Persönliches
Sollten Sie auf das Erbe nicht angewiesen sein und steht Ihnen der Erblasser ohnehin nicht nahe, können dies ebenfalls triftige Gründe für eine Erbausschlagung sein. Das ist ohnehin der Fall, sollten Sie zum Erblasser ein schlechtes Verhältnis gehabt haben. Auch wenn Sie testamentarisch begünstigt wurden, müssen Sie das Erbe nicht annehmen.
Privatinsolvenz
Auch wenn Sie sich noch in einer laufenden Privatinsolvenz befinden, haben Sie nichts von einem Erbe: Das Vermögen würde den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter zufallen. Sollten Ihre Schulden höher als das Erbe sein, verschwindet es im Prinzip. Sinnvoller wäre es, sich mit den anderen Erbberechtigten zu einigen und das Erbe auszuschlagen. So haben Sie eine Chance darauf, nach Abschluss der Insolvenz zumindest einen Teil zu erhalten.
Steuern
Erbschaften sind steuerpflichtig, die Freibeträge variieren in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad erheblich. Wollen Sie Steuern vermeiden, schlagen Sie das Erbe am besten aus.