Die Pauschale für das Arbeiten im Home Office wird zukünftig dauerhaft gewährt

2023 Steuerliche Neuregelungen

Ab 01. Januar 2023 wird es wie üblich steuerliche Neuregelungen geben. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass den Steuerzahler eine Vielzahl von Veränderungen erwarten.

Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) ist bisher nicht beschlossen. Klar ist schon jetzt, dass der Bedarf für neue Regeln sehr hoch ist. Die geplanten Veränderungen im Bereich der Einkommensteuer betreffen fast alle Steuerpflichtigen. Bei der Umsatzsteuer gibt es ebenfalls neue Vorschriften.

Einige der Neuregelungen, die das JStG 2022 voraussichtlich bringt:

  • Die Pauschale für das Arbeiten im Home Office wird zukünftig dauerhaft gewährt.
  • Der Sparer-Pauschbetrag wird auf 1.000 Euro erhöht.
  • Beiträge für die Rentenversicherung werden ab 2023 in voller Höhe steuerlich absetzbar sein.
  • Der Ausbildungsfreibetrag wird voraussichtlich von 924 auf 1.200 Euro steigen.
  • Grundrentenzuschläge werden von der Steuer freigestellt.

Zu Hause arbeiten  

Aus Sicht vieler Arbeitnehmer hatten die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie ein Gutes: Das Arbeiten im Home Office ist seitdem viel selbstverständlicher geworden. Der Gesetzgeber reagiert darauf und gewährt die Pauschale in Zukunft dauerhaft. Wer seine berufliche Tätigkeit in den eigenen Vier Wänden ausübt, kann dafür ab 2023 pro Tag im Home Office 5 Euro als Werbungskosten geltend machen. Diese pauschale Abrechnung ist jedoch auf 1.000 Euro pro Jahr begrenzt. Ein weiterer Lichtblick: Die Regelungen für häusliche Arbeitszimmer sollen vereinfacht werden.

Veränderungen für Sparer und Bauherren

§ 20 Absatz 9 EStG regelt die Höhe des Sparer-Pauschbetrags. Bisher konnten Sparer Zinsen, Dividenden & Co. in Höhe von  801 Euro steuerfrei kassieren. Dieser Betrag soll auf 1.000 Euro steigen. Bereits ab 2022 soll  eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften möglich sein. Für Bauherren wird es ebenfalls neue Regeln geben. Für Wohnungsneubauten, die nach dem 1. Juli 2023 fertiggestellt werden, sollen Abschreibungsmöglichkeiten gemäß § 7 Absatz 4 EStG attraktiver werden. Geplant ist eine Anhebung des linearen AfA-Satzes auf 3 Prozent.

Die Regelungen für häusliche Arbeitszimmer sollen vereinfacht werden."

Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen

Für bestimmte Photovoltaikanlagen ist die Einführung einer Ertragsteuerbefreiung geplant. Gleichzeitig bekommen Lohnsteuerhilfevereine in Zukunft mehr Befugnisse, wenn es um die Beratung im Zusammenhang mit steuerbefreiten Anlagen geht. Bei der Umsatzsteuer für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlage wird ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug diskutiert.

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