Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht

Strikte Vorschriften Strenge Corona-Regeln bei DAX-Konzernen

Während die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern die Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus allmählich lockern, gelten in vielen DAX-Konzernen in dieser Hinsicht weiterhin deutlich strengere Regeln.

Die vierte Welle der Corona-Pandemie nimmt nun auch in Deutschland Fahrt auf. Trotz der - zwar langsam - steigenden Inzidenz-Werte wurden die Einschränkungen zur Eindämmung des Virus zum Teil aufgehoben oder einzelne Vorschriften gelockert. In der Mehrzahl der Unternehmen ist man im Vergleich dazu deutlich vorsichtiger.

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Impfung allein nicht ausreichend

Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Dennoch sind die meisten Firmen in unserem Land bestrebt, dass möglichst alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom umfassenden Impfangebot Gebrauch machen. Wie hoch die Impfquote tatsächlich ist, weiß allerdings niemand genau, da die ärztliche Schweigepflicht gilt. Viele Betriebsärzte bieten den Belegschaften die Covid-19-Impfung an, doch jeder Angestellte kann frei entscheiden, ob er sich bei seinem Hausarzt, in einem Impfzentrum oder beim Betriebsarzt impfen lässt oder bewusst auf die Immunisierung verzichtet.

DAX-Unternehmen bleiben weiterhin vorsichtig

Um die Verbreitung des Virus nach Möglichkeit einzuschränken, gelten in vielen Firmen sehr strikte Regeln, wie zum Beispiel:

  • Die Mitarbeiter sollen nach Möglichkeit weiterhin im Home Office ihre Arbeit erledigen.
  • Persönliche Treffen und größere Veranstaltungen sollen auf ein unvermeidliches Minimum reduziert werden.  
  • Gäste sind bei Meetings und Konferenzen nicht erwünscht.
  • Veranstaltungen sollen bevorzugt virtuell abgehalten werden.
  • Mitarbeiter werden angewiesen, den Besuch externer Veranstaltungen zu vermeiden, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist.

Besonders scharfe Vorschriften gelten bei der Deutschen Bank und im Hause Adidas."

Maßstab ist die 3G-Regel

Wie eine Umfrage unter den DAX-Konzernen zeigt, setzen die Firmenleitungen der großen deutschen Unternehmen bei der Festsetzung der Vorschriften auf die bekannte 3G-Regel. Das heißt, Zutritt zu Präsenz-Veranstaltungen haben ausschließlich Personen, die genesen oder geimpft sind beziehungsweise einen aktuellen, negativen Test vorweisen können. Besonders scharfe Vorschriften gelten bei der Deutschen Bank und im Hause Adidas. In diesen Firmen müssen auch Geimpfte und Genesene mit einem Test nachweisen, dass sie keine Viren tragen, wenn sie an Konferenzen oder anderen Veranstaltungen teilnehmen wollen.

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