Wer den Bund der Ehe schließt, denkt meist nicht an die rechtlichen Folgen

Ehevertrag schließen Trennung in guten Zeiten regeln

Wer den Bund der Ehe schließt, denkt meist nicht an die rechtlichen Folgen, die die Unterschrift beim Standesamt hat. Das sollte man aber, denn daraus ergeben sich unter Umständen gravierende Konsequenzen bei einer Scheidung. Immerhin wird jede dritte Ehe geschieden.

Ist nichts gesondert vereinbart, leben Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall findet dann nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften statt. Das entspricht vielfach nicht dem, was - zumindest von einer Seite - gewollt ist. Mit einem bei der Heirat vereinbarten Ehevertrag lässt sich Anderes regeln.

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Ehevertrag nicht ohne Notar 

Ein Ehevertrag kann nicht nur zur Vermögensaufteilung Abweichendes bestimmen, auch andere Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt und zum Versorgungsausgleich sind möglich. Bezüglich der inhaltlichen Gestaltung besteht weitgehende Freiheit. Allerdings darf eine Seite nicht unangemessen benachteiligt werden. Bei "Übervorteilung" wird ein Ehevertrag ggf. nichtig. Formal besteht die Anforderung einer notariellen Beurkundung. Ein ohne Notar abgeschlossener Ehevertrag ist ungültig. 

Wann ein Ehevertrag Sinn macht 

Die ehevertragliche Vereinbarung kann in unterschiedlichen Konstellationen Sinn machen. Hier ein Überblick:

  • wenn beide Partner voll im Beruf stehen und finanziell selbstständig sind, erspart der Ehevertrag komplizierte und langwierige Auseinandersetzungen im Scheidungsfall, ohne dass eine Seite dadurch geschädigt wird;
  • verfügt ein Ehegatte über Unternehmensvermögen, kann der Ehevertrag ein Instrument sein, um bei einer Scheidung die weitere Existenz des Unternehmens zu sichern; 
  • besitzen die Eheleute verschiedene Staatsangehörigkeiten, ist ein Ehevertrag ein Beitrag zur Rechtssicherheit. Dann wird festgelegt, welches Recht bei einer Scheidung gelten soll; 
  • wenn die Ehegatten über stark unterschiedliche Vermögen verfügen, bildet ein Ehevertrag womöglich eine "vertrauensbildende Maßnahme". Damit kann dem Eindruck entgegengewirkt werden, die Ehe sei nur "des Geldes wegen" geschlossen worden. 

Weniger geeignet ist der Ehevertrag dagegen in Ehen mit Kindern, bei denen ein Partner der Hauptverdiener ist und der andere sich primär um Haushalt und Kindererziehung kümmert. Letzterer stellt sich dann nämlich im Scheidungsfall oft schlechter im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft. 

Bezüglich der inhaltlichen Gestaltung besteht weitgehende Freiheit. 

Eine sensible Angelegenheit 

Auch wenn ein Ehevertrag Sinn macht - es handelt sich immer um eine höchst sensible Angelegenheit. Denn schließlich soll möglichst das "Odium des Misstrauens" gleich am Beginn einer Ehe vermieden werden. Auch aus diesem Grund ist die notarielle Beratung durch einen "neutralen Dritten" zu empfehlen.

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