Rechtsanwalt Waigel Umweltaussagen müssen überprüfbar sein
Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen auch bei der Geldanlage eine immer größere Rolle. Vermögensverwalter und Finanzberater sollten dennoch vorsichtig sein, wenn sie bestimmte Finanzprodukte mit entsprechenden Aussagen anbieten oder bewerben.
Christian Waigel ist Gründer und Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte in München. Kürzlich wies der Jurist darauf hin, dass die EU eine Richtlinie erarbeitet, mit der Aussagen zur Klimafreundlichkeit oder Nachhaltigkeit bestimmter Produkte oder Dienstleistungen zukünftig strenger als bisher kontrolliert werden sollen. Ziel ist es, Verbraucher auch in diesem Bereich vor irreführender Werbung zu schützen. Da Aspekte der Ökologie und Nachhaltigkeit im Bereich der Geldanlage eine wachsende Rolle spielen, sollten sich Personen, die im Bereich der Vermögensverwaltung oder Finanzberatung tätig sind, schon jetzt darauf einstellen, um später beispielsweise keine kostspielige Überarbeitung von Prospekten oder gar Bußgelder zu riskieren.
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Was ist geplant?
- Aussagen zur Nachhaltigkeit, ökologischen Aspekten oder sozialen Faktoren müssen in Zukunft belegbar sein.
- Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Verbraucher getäuscht werden.
- In Deutschland wird zu diesem Zweck das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verschärft.
- Von dieser Regelung sind ebenfalls Symbole, Bilder und Markenbezeichnungen betroffen, die den Eindruck erwecken, dass das Produkt beziehungsweise die Dienstleistung die Umwelt nicht schädigt oder einen positiven Einfluss darauf hat.
Aussagen müssen glaubwürdig und transparent sein
Wollen Sie in Ihrer Werbung Nachhaltigkeitssiegel verwenden, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass diese von einer staatlichen Stelle vergeben wurden oder auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren. Werben Sie zum Beispiel mit vorbildlichen Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen oder mit bestimmten Umweltaussagen, müssen Sie damit rechnen, dass der Wahrheitsgehalt solcher Aussagen zukünftig penibel überprüft werden könnte.
Aussagen zur Nachhaltigkeit, ökologischen Aspekten oder sozialen Faktoren müssen in Zukunft belegbar sein."
Verabschiedung und Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht stehen noch aus
Bisher ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Richtlinie muss noch verabschiedet und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Rechtsanwalt Waigel weist in seinem Beitrag darauf hin, dass die Verantwortlichen dennoch jetzt schon aktiv werden sollten.
Ansonsten könne es passieren, dass Broschüren, Flyer oder Beiträge im Internet an die neue Richtlinie angepasst werden müssten. Wollen Sie die damit verbundenen Kosten vermeiden, sollten Sie die verschärften Standards bereits jetzt anwenden. Wer gegen die neue Richtlinie verstößt, riskiert eine Abmahnung durch zuständige Behörden, Verbände oder Wettbewerber.
Autor: Reiner Braun, Braun Finanzberatung GmbH & Co. KG Bamberg, www.braun-finanzberatung.de