Auch die Abhebung von Geld sollte kein Geld kosten

Wo sind die Grenzen? Unzulässige Bankgebühren

Banken werden sehr kreativ, wenn es um die Erhebung von Gebühren geht. Doch nicht alle sind zulässig. Hier lohnt sich ein Blick auf die Details.

Einige Geldinstitute berechnen zwischenzeitlich für die unterschiedlichsten Positionen Kontogebühren, um die eingebrochenen Zinseinnahmen zumindest teilweise ausgleichen zu können. Allerdings sollten Bankkunden dieses Vorgehen kritisch hinterfragen.

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Neue Konto- und Gebührenmodelle genau prüfen

Schon die Einzahlung von Bargeld kann Gebühren verursachen, Bargeldabhebungen und Überweisungen sowieso - und das unabhängig davon, ob sie der Bankkunde selbst online veranlasst oder einen Beleg bei der Bank einreicht. Unter dem Strich summieren sich diese Gebühren erheblich, was einen Vergleich und bei Bedarf auch Wechsel sinnvoll macht. Dabei müssen die Banken nämlich unterstützen, was die Angelegenheit noch einfacher macht. Wichtige Punkte beim Vergleich sollten dann beispielsweise die Anzahl der zur kostenlosen Bargeldversorgung zur Verfügung stehenden Anlaufstellen sein, um immense Kosten bei der Nutzung fremder Terminals zu vermeiden. Auch die Abhebung von Geld sollte kein Geld kosten.

Einige Positionen sind schlichtweg unzulässig, wie eine Fülle von Gerichtsurteilen bestätigt - was jedoch nicht heißt, dass es Banken oder Sparkassen nicht weiter versuchen: Sie berechnen teilweise Gebühren für Leistungen, die sie gratis zu erbringen hätten, weil sie zu ihren gesetzlichen Pflichten gehören. Dazu zählen beispielsweise:

  • das Ändern von Freistellungsaufträgen,
  • das Verbuchen eingehender Kreditraten für Bau- und Immobiliendarlehen sowie die dazu gehörige Kundeninformation,
  • die Wertermittlung einer Immobilie sowie
  • die Bearbeitung und Prüfung von Verbraucherkrediten.

Hier werden die Banken kreativ, so werden Bearbeitungsgebühren für Kredite umbenannt, um in Form von Besichtigungs- oder Schätzkosten ordentlich abzukassieren. Ebenso unzulässig sind Gebühren für

  • das Eröffnen oder Schließen von Konten und Sparbüchern,
  • die Nachforschung, ob ein Überweisungsbetrag auf dem Konto des Empfängers angekommen ist oder
  • das Wechseln von Depots,
  • die Kontoführung eines Darlehenskontos,
  • die Kontopfändung und deren Überprüfung pro Monat,
  • die Bearbeitung von Nachlässen und Erbfällen bis hin zur Umschreibung des Kontos auf den Erben, wobei Beratungsleistungen durchaus kostenpflichtig sein können, sowie
  • Ersatzgebühren für gestohlene Girocards und Kreditkarten.

Unzulässige Gebühren können für drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden."

Zurückfordern

Wichtig: Diese unzulässigen Gebühren können für drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden - teilweise sogar noch länger.

In jedem Fall lohnt sich der Vergleich der Konto- und Gebührenmodelle, dazu stehen fundierte Online-Vergleiche zur Verfügung, die den Wechsel deutlich vereinfachen.

Werden Sie aktiv, es lohnt sich.

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