Das Verfahren wurde 1977 im Rahmen einer grundlegenden gesetzlichen Reform des Ehe- und Scheidungsrechts eingeführt

Aufteilung der Rentenanwartschaften Versorgungsausgleich bei einer Scheidung

Bei einer Scheidung muss nicht nur die Aufteilung des Vermögens geregelt werden, sondern auch die Rentenansprüche sind aufzuteilen. Das geschieht im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleichs. Das Versorgungsausgleichsverfahren ist ein eigener gerichtlicher Verfahrensteil, der im Zusammenhang mit der Scheidung durchgeführt wird.

Das Verfahren wurde 1977 im Rahmen einer grundlegenden gesetzlichen Reform des Ehe- und Scheidungsrechts eingeführt. Damit sollten vor allem Ehepartner besser gestellt werden, die wegen Kindererziehung in der Ehe oft über längere Zeiträume keine Rentenansprüche erwerben konnten.

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Das Prinzip: jeder erhält die Hälfte des anderen 

Das Prinzip des Versorgungsausgleichs ist einfach. Die von jedem Ehegatten während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche werden geteilt und dem jeweils anderen Ehegatten zugewiesen. Von dieser Grundregel gibt es nur wenige Ausnahmen. Bei Bagatell-Anwartschaften findet kein Ausgleich statt. Bei Kurzzeit-Ehen (Ehen, die höchsten drei Jahre dauern) wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, sofern eine der beiden Parteien darauf besteht. Es ist möglich, auf den Ausgleich zu verzichten, wenn ein Ehepartner während der Ehe durch "grob unbilliges Verhalten" aufgefallen ist. 

Diese Ansprüche sind betroffen 

Der Versorgungsausgleich erstreckt sich sowohl auf gesetzliche als auch auf privat erworbene Rentenansprüche. Konkret betroffen sind Ansprüche aus 

  • der gesetzlichen Rentenversicherung; 
  • berufsständischen Versorgungswerken;
  • einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; 
  • einer Erwerbsunfähigkeitsrente; 
  • einer Betriebsrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung; 
  • Verträgen zur privaten Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente bzw. Rürup-Rente; 
  • privaten Rentenversicherungen. 

Außen vor bleiben dagegen Ansprüche auf Einmalzahlungen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen sowie Rentenansprüche aufgrund von Umständen, die nichts mit Alter oder Erwerbsunfähigkeit zu tun haben (z.B. private Unfallrenten). Das im Rahmen einer Kapitallebensversicherung gebildete Vermögen ist Teil des Zugewinnausgleichs beim Scheidungsverfahren.

Die von jedem Ehegatten während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche werden geteilt." 

Interner und externer Versorgungsausgleich 

Im Unterschied zum Zugewinnausgleich fließt beim Versorgungsausgleich kein Geld. Es geht um künftige Zahlungsansprüche. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden dabei Entgeltpunkte geteilt, ansonsten die vorgesehenen Beträge (Nennbeträge oder Kapitalwerte). Das ist materiell kein Unterschied, sondern eine Frage der "technischen Methode". Normalerweise wird der Versorgungsausgleich intern durchgeführt. 

Das heißt: der jeweils begünstigte Ehegatte erwirbt die Versorgungsansprüche bei dem Versorgungsträger, bei dem sie auch bisher schon (für den Partner) bestanden. Nur ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen kann ein externer Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dann werden die Versorgungsansprüche auf einen anderen Versorgungsträger übertragen.

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