Bei unerlaubten Gebührenerhöhungen Wie bekomme ich von der Bank das Geld zurück?
"Schweigen bedeutet Zustimmung." Nach diesem Motto haben viele Banken in den vergangenen Jahren ihre Gebühren erhöht und dabei das Einverständnis ihrer Kunden unterstellt. Rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen bildeten AGB-Klauseln, in denen die sogenannte Zustimmungsfiktion festgeschrieben worden war - eine unzulässige Regelung!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April dieses Jahres in einem aufsehenerregenden Urteil solche Klauseln im Bankgeschäft mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Gebühren, die auf Basis solcher Regelungen eingeführt oder erhöht wurden, sind zu Unrecht in Rechnung gestellt worden und es besteht ein Rückerstattungsanspruch. Die Rückerstattung muss aber aktiv eingefordert werden.
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Bis zu drei Milliarden Euro ohne gültige Rechtsgrundlage erhoben
Im Bankgewerbe hat das BGH-Urteil für gehörige Unruhe gesorgt. Denn es geht nicht um Peanuts. Mögen die in Frage stehenden Gebührenbeträge für den einzelnen Kunden häufig überschaubar sein, die Masse macht es in diesem Fall. Schätzungen der BaFin zufolge können bis zu drei Milliarden Euro zurückgefordert werden. Ob das tatsächlich geschieht, ist ein anderes Thema. Die Banken haben jedenfalls in den letzten Jahren kräftig an der Gebührenschraube gedreht und die Klausel mit der Zustimmungsfiktion war weit verbreitet.
Die gibt es jetzt nicht mehr. Ab sofort wird der Kunde bei Gebührenerhöhungen vorab explizit um Zustimmung gefragt werden müssen. In erster Linie eine Formalie, denn wer die Zustimmung verweigert, riskiert die Kündigung des betreffenden Kontos. Manche Bank bemüht sich inzwischen, noch nachträglich die Zustimmung für bereits erfolgte Gebührenanpassungen einzuholen. Einlassen muss man sich darauf nicht - auch hier muss man dann ggf. eine Kündigung in Kauf nehmen.
Wer zu Unrecht berechnete Gebühren zurückfordert, kann dazu getrost bis in den Sommer 2018 zurückgehen."
Musterschreiben erleichtern Arbeit
Verweigerte Zustimmung bedeutet noch nicht automatisch Rückerstattung. Diese muss man selbst aktiv betreiben und das Geld von der Bank einfordern. Die Verbraucherzentralen bieten zu diesem Zweck Musterschreiben an, die die Mühe der Formulierung abnehmen. Strittig ist, wie weit in die Vergangenheit ein Rückerstattungsanspruch reicht. Verbraucherschützer argumentieren mit einer Verjährungsfrist von 10 Jahren. Das ist aber nicht allgemein anerkannt und bedarf vielleicht einer weiteren höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Unstrittig ist aber ein Erstattungsanspruch über (mindestens) drei Jahre. Wer also heute zu Unrecht berechnete Gebühren zurückfordert, kann dazu getrost bis in den Sommer 2018 zurückgehen. Eine Handhabe, die Rückerstattung zu verweigern, haben die Institute nicht.
Autor: Holger B. Nentwig, holger.nentwig@gfmsnentwig.de