Es kann viele gute Gründe geben, um Fonds in einem Depot umzuschichten und auszutauschen

Steuern Wie geht der Fondstausch?

Es kann viele gute Gründe geben, um Fonds in einem Depot umzuschichten und auszutauschen - veränderte Anlageziele, mangelnde Performance, eine Neujustierung des Portfolios oder neue aussichtsreiche Fondsangebote.

Allerdings dürfen beim Fondstausch die Steuern nicht vernachlässigt werden. Durch die Steuerbelastung reduziert sich ggf. das für den Tausch zur Verfügung stehende Anlagevermögen. Der Tausch lohnt sich nur, wenn die Mehrrendite der neuen Fondsinvestments solche Steuereffekte überkompensiert.

So werden Fonds besteuert

Die Besteuerung von Investmentfonds wurde 2018 durch das Investmentsteuergesetz grundlegend reformiert. Seither werden alle nach Inkrafttreten der Reform erworbenen Investmentfonds nach der gleichen Systematik besteuert. Für früher erworbene Fondsanteile gelten Übergangs- und Sonderregelungen. Das sind die Eckwerte der neuen Fondsbesteuerung:

  • grundsätzlich sind sowohl laufende Fondserträge als auch Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Allerdings bleibt ein Teil der Erträge bzw. Gewinne im Rahmen der sogenannten Teilfreistellung steuerfrei. Bei Aktienfonds (mindestens 51 Prozent Aktienteil) sind es 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent und bei offenen Immobilienfonds 60 Prozent (bei Auslandsschwerpunkt sogar 80 Prozent);
  • über die sogenannte Vorabpauschale findet eine laufende Mindestbesteuerung statt. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Fondsausschüttungen den Basisertrag - ermittelt aus der fiktiven Verzinsung des Fondsrücknahmewerts mit 70 Prozent des amtlichen Basiszinses - unterschreiten. Hierauf wird die übliche Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet. Die Vorabpauschale ist vor allem bei thesaurierenden Fonds von Bedeutung. Um eine spätere Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden Vorabpauschalen bei der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen abgezogen;
  • laufende Fondsausschüttungen werden wie "normale" Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Ohne Kirchensteuer beträgt die Belastung 26,375 Prozent.

Häufige Fondsumschichtungen lohnen meist nicht."

Die richtige Entscheidung für den Fondstausch

Die Fondserträge bleiben komplett steuerfrei, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht überschritten wird und ein entsprechender Freistellungsauftrag besteht. Seit 2023 liegt der jährliche Pauschbetrag bei 1.000 Euro, bei Verheirateten bei 2.000 Euro. Neben den steuerlichen Effekten sind beim Fondstausch stets auch Transaktionskosten zu berücksichtigen. Beim Tausch von ETFs fallen Kosten für den Börsenhandel an, bei aktiven Fonds ist für neue Fondsanteile in der Regel ein Ausgabeaufschlag zu zahlen.

Grundsätzlich sollte der Fondstausch als eine strategische Entscheidung gesehen werden. Häufige Fondsumschichtungen lohnen meist nicht. Unabhängige und kompetente Finanzberatung hilft bei der richtigen Entscheidung und der optimalen Gestaltung des Fondsportfolios.

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