Informationen über die Hilfsprogramme finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums

Besondere Herausforderungen Wie Selbstständige die Krise überbrücken

Von den Auswirkungen der sich rasch ausbreitenden Corona-Erkrankungen, ist ein großer Teil der Selbstständigen besonders hart betroffen. Um gar nicht erst in existenzbedrohende Schwierigkeiten zu kommen, sollten Selbstständige frühzeitig handeln.

Unterbrechungen in den Lieferketten, Arbeitsausfallzeiten wegen Quarantäne oder Corona-Infektion, gesetzlich verfügte Schließungen von Läden, Cafés, kulturellen Einrichtungen oder Freizeiteinrichtungen - es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Geschäftsmodelle vieler Unternehmen von einen Tag auf den anderen momentan nicht mehr funktionieren. Große Unternehmen haben in der Regel größere Reserven, um Krisen zu überbrücken. Kleine Firmen, Freiberufler oder Soloselbstständige müssen oft sogar in guten Zeiten sorgfältig kalkulieren, um den 'Laden' am Laufen zu halten. Um eine Pleitewelle und den Verlust von Millionen Arbeitsplätzen zu verhindern, haben staatliche Stellen verschiedene Hilfsprogramme in Aussicht gestellt.

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Die wichtigsten Überbrückungsmaßnahmen im Überblick:

  • Vereinfachte Regelungen für die Beantragung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld.
  • Bundesländer stellen als Soforthilfe für Selbstständige und kleine Firmen nicht rückzahlbare Zuschüsse bereit.
  • Kürzung der Vorsteuern wird erleichtert. Außerdem ist die Stundung von Steuerschulden ohne Zahlung von Verzugszinsen möglich. Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater oder direkt das Finanzamt.
  • Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten.
  • Entschädigungszahlungen gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz.

Soforthilfen

Wie erfolgt die Beantragung?

Wichtig ist, dass die Soforthilfen schnell und unkompliziert fließen. Daher erfolgt die Beantragung der Soforthilfen elektronisch. Es wird lediglich eine eidesstattliche Erklärung benötigt, die versichert, dass das eigene Unternehmen aufgrund des Coronavirus existenzgefährdet oder von Liquiditätsengpässen bedroht ist. Überprüft wird das erst einmal nicht, das soll aber später nachgeholt werden.

Kurzarbeitsgeld

Können Sie Ihre Angestellten nicht mehr oder nur teilweise beschäftigen, weil Aufträge wegbrechen, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur umgehend Kurzarbeit anzeigen. Anspruch auf Kurzarbeitsgeld besteht nach den neuen Regeln bereits bei einem Arbeitsausfall von 10 Prozent (bisher 30 Prozent). Beantragt wird das Kurzarbeitsgeld nach Ablauf des Monats. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dem Arbeitnehmer 60 Prozent des Nettolohns. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet.  

Wem von heute auf morgen die Aufträge wegbrechen, der braucht oftmals dringend Liquidität, denn die Kosten laufen weiter."

Entschädigungszahlungen beantragen

Müssen Sie sich als Selbstständiger in Quarantäne begeben, weil Sie Kontakt mit einem Infizierten hatten beziehungsweise Familienangehörige oder Sie selbst positiv getestet wurden, haben Sie nach § 56 Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Diese Zahlung müssen Sie spätestens innerhalb von drei Monaten beantragen. Zuständig sind in den meisten Bundesländern die Gesundheitsämter.

Kredite

Der größte Teil der in Aussicht gestellten Milliardenhilfen soll über eine erleichterte Kreditvergabe an die Unternehmen erfolgen. Kredite der KfW und anderer Förderbanken werden über die Hausbanken abgewickelt. Bleibt zu hoffen, dass diese unbürokratisch entscheiden. Um Ihnen die zu erleichtern gibt der Bund umfangreiche Garantien. Im Zweifel sollten Selbständige so früh wie möglich, das Gespräch mit Ihrer Bank suchen.

 

Autor: Lothar Schmidt, ls-finanzcoaching.de

 

 

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