Beim Absetzen der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ist einiges zu beachten

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Steuern sparen

Beim Absetzen der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ist einiges zu beachten, sollen die Steuern effektiv reduziert werden. Der Katalog der abzugsfähigen Aufwendungen wurde jedoch um einige Positionen erweitert.

Die Höchstbeträge für die jährlich absetzbaren Aufwendungen rund um Haus oder Wohnung sind nicht unerheblich: um 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 Euro für Handwerkerleistungen kann das zu versteuernde Einkommen gekürzt werden. Natürlich sind dabei wichtige Regeln zu berücksichtigen, dafür ist der Gestaltungsspielraum deutlich erweitert worden.

Erleichterung bei den Steuern - haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Zwei Grundsätze sollten von vornherein beachtet werden: Einerseits beschränkt sich die Abzugsfähigkeit auf 20 Prozent der reinen Arbeits- und Fahrtkosten. Andererseits muss es sich um Arbeiten handeln, die bei Nichtbeauftragung eines Dienstleisters von einem Haushaltsmitglied zu erledigen wären und im Zusammenhang mit dem Haushalt stehen. Neu ist jedoch, dass die Grundstücksgrenze bei der Bewertung nicht mehr erheblich ist: Wird beispielsweise ein Unternehmen mit dem Winterdienst oder der Laubentfernung auf dem Gehweg beauftragt, können 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten von den Steuern abgesetzt werden.

Anders gestaltet sich die Situation, soll zum Beispiel die Fassade des Hauses neu gestrichen werden: Es ist nämlich unwahrscheinlich, dass ein Mitglied des Haushaltes diese Arbeiten fachmännisch erledigen könnte - hier sollte ein kompetenter Handwerker beauftragt werden. Auch dessen Arbeitskosten lassen sich geltend machen - zu 20 Prozent und bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro.

Die Höchstbeträge für die jährlich absetzbaren Aufwendungen rund um Haus oder Wohnung sind nicht unerheblich."

Weitere Posten von den Steuern abziehen - auf Formerfordernisse achten

Zählen die Kosten für einen Hausnotrufdienst im betreuten Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, können die Funktionsprüfungen für Anlagen, wie beispielsweise Dichtheits- oder Legionellenprüfungen, wiederum zu den Handwerkerleistungen gerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine ordentliche Rechnung mit der separaten Aufstellung von Material- und Arbeitskosten gestellt und diese unbar bezahlt wird. Um alle Vorteile in Bezug auf die Steuern ausschöpfen zu können, empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters - denn wie so oft liegt die Tücke im Detail.

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