Rechtzeitig an den Tod denken Vererbung planen
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Vererbung, geht es dabei doch auch um den eigenen Tod. Ein Grund dafür, warum viele Deutsche die Regelung immer wieder vor sich herschieben - im Zweifel, bis es zu spät ist.
Nur etwa sechzig Prozent der über Sechzigjährigen haben ihren "letzten Willen" festgehalten. Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Und dann vollzieht sich die Aufteilung des Nachlasses oft ganz anders als eigentlich beabsichtigt. Bei der Vererbung nach dem Gesetz werden neben dem überlebenden Ehegatten nämlich nur die Verwandten nach ihrem Verwandtschaftsgrad berücksichtigt.
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Gesetzliche Erbfolge oder Testament?
Dabei gilt eine komplizierte Reihenfolge, bei der vor allem Personen mit dem nächsten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser zum Zuge kommen. An erster Stelle stehen die Kinder und deren Abkömmlinge. Nicht-eheliche Partner oder Freunde gehen dagegen leer aus. Wie viel für den Ehegatten unterm Strich übrig bleibt, hängt vom ehelichen Güterstand sowie von der Anzahl und dem Verwandtschaftsgrad sonstiger Erben ab.
Einige Punkte bedenken
Mit einem Testament lässt sich Vererbung anders planen als nach dem Gesetz vorgesehen. Dabei gibt es einiges zu beachten, um die gewünschte Vererbung auch zu erreichen. Hier sind die wichtigsten Grundregeln im Überblick:
1. Diese Formvorschriften sind relevant
Ein eigenhändiges Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig. Wenn mehrere Testamente bestehen, gilt immer die letzte Verfügung. Frühere Versionen sollten am besten vernichtet werden, um Verwirrungen zu vermeiden. Bei einem notariell beurkundeten Testament genügt dagegen eine "Druckfassung". Der Notar kostet zwar Geld, bietet aber Rechtssicherheit. Auch gemeinschaftliche Testamente von Ehepartnern sind möglich. Sie müssen aber von beiden unterschrieben sein und können nur einvernehmlich geändert werden.
2. Die Grenzen der Testierfreiheit
Das Gesetz lässt große Freiräume bei der Nachlass-Regelung. Eine Ausnahme sind Pflichtteilsansprüche des Ehegatten und der nächsten Angehörigen. Sie können nur unter ganz engen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Die Höhe der Pflichtteile ist gesetzlich geregelt.
3. Vererbung und Steuern
"Erben und Vererben" ist auch ein steuerliches Thema. Zwar gelten für Ehegatten und nächste Verwandte hohe Freibeträge, aber bei größeren Erbmassen kann trotzdem Erbschaftsteuer anfallen. Schenkungen zu Lebzeiten sind eine Möglichkeit, die Besteuerung zu vermeiden. Denn die hier ebenfalls vorgesehenen Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
4. Das Vermächtnis
Wer jemandem bestimmte Vermögensgegenstände zuwenden will, kann dies im Rahmen eines Vermächtnisses regeln, was meist zusammen mit dem Testament erfolgt.
5. Guten Rat nutzen
Viele Nachlass-Regelungen sind komplex und müssen vielfältige Aspekte berücksichtigen. In diesen Fällen sollte das Testament nur mit kompetentem juristischen Rat erstellt werden.
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