Sollten Zahlungen nicht gedeckelt werden? Abfindung für Konzernchefs
Hohe Manager-Gehälter stehen immer wieder in der Kritik. Angesichts von Millionen-Summen, die die Lenker von Großkonzernen verdienen, stellt sich mancher die Frage, ob die Arbeitsleistung das Geld tatsächlich wert ist. Zumal längst nicht jeder Top-Manager mit seiner "Performance" überzeugt.
Aber es ist nicht nur das Gehalt, das für Fragen in breiten Teilen der Bevölkerung sorgt. Abfindungen werden ebenfalls kritisch unter die Lupe genommen. Auch hier geht es häufig um mehrstellige Millionen-Beträge. Der "Absturz" von der Unternehmens-Spitze wird so zu einem für viele Beobachter zu weichem Fall.
Autorenbox (bitte nicht verändern)
John Cryan und Matthias Müller - zwei aktuelle Abfindungs-Fälle
Aktuell gibt es in der deutschen Wirtschaft wieder zwei "Abgänge", in denen hohe Abfindungen zu erwarten sind. Mit dem vorzeitigen Ausscheiden von John Cryan bei der Deutschen Bank und Matthias Müller bei Volkswagen ist die "Entschädigung" für den Verlust des Arbeitsplatzes an der Konzernspitze zu regeln. John Cryan könnte dabei vergleichsweise "billig" werden, denn mit einem Jahresgehalt von knapp 4,4 Mio. Euro gehört er zu den relativ schlecht bezahlten Spitzen-Managern. Sein Kollege Müller ist da mit fast 10,3 Mio. Euro Jahresverdienst schon ein "größerer Brocken".
Wenigstens liegt weder bei Cryan noch bei Müller eklatantes Versagen vor, das zur Ablösung führte. Cryan muss gehen, weil er die Deutsche Bank nach Ansicht des Aufsichtsrats nicht schnell genug wieder auf Erfolgskurs gebracht hat. Bei Müller sind eher "Ungeschicklichkeiten" im Umgang mit der Dieselaffäre Anlass für den "Sturz". In Zahlen gemessen ist seine Bilanz dagegen hervorragend. Da gibt es durchaus andere Fälle vorzeitiger Vertragsauflösung, in denen trotz nachgewiesenen Missmanagements ebenfalls hohe Abfindungen flossen.
Abfindung bei Managern "sinnlos"
Angesichts von Millionen-Beträgen wird gefordert, die Abfindungen stärker zu deckeln. Eine Begrenzung gibt es eigentlich schon. Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex, einem "halbamtlichen" Regelwerk für börsennotierte Unternehmen, soll eine Abfindung für Top-Manager nicht mehr als zwei Jahresgehälter ausmachen.
Während bei Arbeitnehmern die Abfindung zur Existenzsicherung dient, kann davon bei Spitzen-Managern keine Rede sein."
Bei Verdiensten in Millionen-Höhe ist das allerdings keine wirkliche Beschränkung. Eine stärkere Begrenzung könnte bei Top-Managern für mehr "Verantwortungsgefühl" für das eigene Handeln führen.
Während bei Arbeitnehmern die Abfindung ein Instrument zur Existenzsicherung bei Arbeitsplatzverlust ist, kann davon bei Spitzen-Managern keine Rede sein.
Sie sind in der Regel bereits durch das laufende Gehalt bestens abgesichert. Welchen Sinn hat da eine Abfindung überhaupt?
fair, ehrlich, authentisch - die Grundlage für das Wohl aller Beteiligten