Viele Anleger deponieren die Papiere im eigenen Safe, um sie unabhängig und ganz nach Belieben verwerten zu können

Frist 31.12.2016 Aus Tafelpapieren wird Altpapier

Einst waren sie begehrt, mit dem Jahreswechsel lassen sie sich jedoch nicht mehr verkaufen: Tafelpapiere müssen gemäß einer EU-Richtlinie von der Bank erfasst und in einem Depot verwaltet werden. Ihren Wert verlieren sie jedoch auch so nicht.

Als Tafelpapiere werden die Fondsanteile und Aktien bezeichnet, die gegen Bargeld in Papierform ausgegeben wurden. Einst verwendeten Unternehmen und Investmentgesellschaften viel Mühe darauf, den Anteilsscheinen eine ansprechende und den gesetzlichen Auflagen entsprechende Form zu geben. Allerdings lassen diese Inhaberpapiere einen Handel zu, der sich nicht überwachen lässt: Es reicht aus, die Tafelpapiere zu besitzen, um den Gegenwert geltend zu machen. An dieser Stelle greift eine EU-Richtlinie durch.

Physische Wertpapiere noch im Umlauf - Volumen von mehreren Millionen

Deka und Union Investment gehen davon aus, dass sich das Volumen der sich noch immer in Anlegerhand befindlichen Tafelpapiere durchaus im zweistelligen Millionenbereich bewegt. Die kreative Gestaltung dieser Anteilsscheine hat aber nicht nur Sammler auf den Plan gerufen, viele Anleger deponieren die Papiere im eigenen Safe, um sie unabhängig und ganz nach Belieben verwerten zu können. 

Der Handel der Tafelpapiere entzieht sich jeglicher Aufsicht."

Hier spielt das Besondere der Wertpapiere eine wichtige Rolle, denn diese Anteile wurden nicht konkret auf den Namen des Käufers ausgestellt, sondern ermächtigen den Inhaber zur Verwertung. Mit einem Wort: Der Handel der Tafelpapiere entzieht sich jeglicher Aufsicht, nicht einmal die betroffenen Unternehmen oder Fonds erfahren, wer die Anteile aktuell hält. Das ändert sich zum Jahreswechsel, diese Papiere werden "kraftlos" - aber nicht wertlos.

Effektive Erfassung der Papiere - und der Inhaber

Die deutsche Umsetzung der betreffenden EU-Vermittlerrichtlinie sieht jedoch vor, dass die deutsche Fondsanteile auch nach dem 1.1.2016 ohne Probleme zur Bank gebracht, im Depot erfasst und verwaltet werden können. Die rechtlichen Änderungen, die auf den Anleger zukommen, werden damit eingegrenzt, sind aber nicht zu unterschätzen: Verkaufen dürfen Anleger die Papiere nämlich im neuen Jahr nicht mehr, alle Transaktionen müssen über ein Wertpapierdepot abgewickelt werden. Deutlich strenger gehen andere EU-Mitgliedsländer vor. Anteile Luxemburger Fonds müssen beispielsweise bis zum 18.2.2017 abgeliefert werden. Wer diesen Termin verpasst, ist ganz einfach kein Anleger mehr. 

Die deutschen Banken und Sparkassen beruhigen derzeit ihre Kunden, denn auch später eingereichte Tafelpapiere werden ohne Nachteile angenommen, und Aktien bleiben nach Auskunft des Deutschen Aktieninstitutes ohnehin von der Neuregelung ausgenommen. Ziel ist es dennoch, dass alle Transaktionen künftig digital abgewickelt werden. Das ist nicht nur deutlich einfacher und heute schon Standard, es ist auch die einzige Möglichkeit, in diesem Bereich Steuerflucht und Geldwäsche einzudämmen.

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