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Serie Internet: Zustimmung im Internet notwendig Benutzung von Cookies

Beim Surfen im Internet werden Sie von zunehmend vielen Webseiten auf die Verwendung von Cookies hingewiesen. Dieser Beitrag hinterfragt, warum es in der Bundesrepublik kein Gesetz dazu gibt und was Google damit zu tun hat.

Der folgende Hinweis dürfte Ihnen im Internet häufig begegnen: Diese Webseite verwendet zur Steigerung Ihrer Benutzererfahrung Cookies. Zudem arbeitet dieser Webauftritt mit Google Analytics. Diese Anmerkungen werden Sie ab Ende September auf der Mehrzahl aller Internetpräsenzen antreffen, da Google bestimmte Produktnutzer zu derartigen Hinweisen nebst Datenschutzerklärung auf deren Internetseiten auffordert.

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Was ist ein Cookie?

Die kleinen Dateien ermöglichen auf dem Gerät, mit dem Sie auf das Internet zugreifen, die Speicherung spezifischer Laufwerksdaten. Die winzigen Helfer erleichtern Ihnen den Besuch von Websites, indem sie Benutzerfreundlichkeit, wie etwa das Erkennen Ihrer gespeicherten Log-in-Daten, anbieten. Die Webseitenbetreiber erfassen und analysieren mit Cookies Daten zur Seitennutzung. 

Gesetzliche Verpflichtungen

Einige EU-Länder verpflichten Webseitenbetreiber bereits zu Besucherinformationen bei Verwendung von Cookies. Die Bundesrepublik will damit bis zur Verabschiedung einer innerhalb der ganzen Eurozone geltenden Datenschutzverordnung warten. Ungeachtet dessen will Google Webseiteneigner zum Einholen von Endnutzerzustimmungen bei Cookie-Verwendung verpflichten. Zwingend sind die Informationen beispielsweise für Webseiten, die Google Adsense oder Analytics nutzen, zumindest aus der Sicht des Internetkonzerns. 

Google will nicht auf die EU-Verordnung warten, sondern fordert schon jetzt von Webseiteninhabern, die hauseigene Produkte nutzen, Warnhinweise beim Cookie-Einsatz. 

Sie können das Speichern dieser Minidateien verhindern

Google kann deutsche Webseitenbetreiber nur über die Produktnutzungsbestimmungen zu Cookie-Hinweisen zwingen, und hat dabei sehr wenig Kontrollmöglichkeiten, da die Bundesrepublik die Datenschutzgrundverordnung der EU noch nicht umsetzt. Sie können als Internet-User den Einsatz von Cookies vergleichsweise einfach regeln. Sie finden in Ihrem Browser Optionen, mit denen Sie die Verwendung dieser Dateien einschränken oder komplett verbieten können. 

Social Plugins 

Wenn Sie sich näher mit den Datenschutzerklärungen befassen, lernen Sie jedoch einiges über die Funktionsweise von Datengenerierung für Werbezwecke. Spannend wird es bei der Verwendung sogenannter Social Plug-ins: Jedes Mal, wenn Sie eine Webseite mit einem Plug-in von Facebook, Twitter oder Google aufrufen, kommuniziert Ihr Browser mit deren Servern. Der Seitenbetreiber weiß in der Regel nur wenig von der Datenerhebung durch Facebook & Co., er informiert seine Besucher nur nach seinem Wissensstand. 

Viele genervte Verbraucher denken voller Wehmut an die Zeiten zurück, als mit dem Wort "Cookies" leckere Kekse assoziiert wurden und nicht kleine Ausspähwerkzeuge."

Facebook erhält durch das Plug-in Informationen zu Webseitenbesuchern und ordnet diese gegebenenfalls dem Facebook-Account des Besuchers zu. Wenn Sie den Like-Button betätigen, speichert Facebook diese Infos ebenso wie damit zusammenhängende Kommentare und Ihre IP-Adresse. 

Neue Transparenz?

Sie sollten als Internetnutzer allerdings nicht glauben, dass die neuen Warnhinweise bei Cookies auf zunehmende Transparenz im www hindeuten. Nicht nur Unternehmen sammeln auf umstrittene Art Daten von Ihnen, auch staatliche Stellen erheben in aller Heimlichkeit Informationen zu Ihrer Person. Viele genervte Verbraucher denken voller Wehmut an die Zeiten zurück, als mit dem Wort "Cookies" leckere Kekse assoziiert wurden und nicht kleine Ausspähwerkzeuge.

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