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Serie Internet: Neue online-Regeln gut angekommen Online-Kauf immer einfacher

Vor einem Jahr sind EU-weit neue Regeln beim Online-Kauf in Kraft getreten. Nach den ersten zwölf Monaten im Praxis-Einsatz zeigen sich deutsche Verbraucher mit der Reform zufrieden, der Handel kritisiert dagegen die Praxisferne mancher Vorschriften.

Das Ziel der EU-Harmonisierung bestand vor allem in der Angleichung unterschiedlicher europäischer Standards beim Online-Kauf. Damit sollte das Shopping per Internet insgesamt transparenter und rechtssicherer werden. Außerdem sollten Verbraucher besser gegen versteckte Klauseln und Kosten bei Internet-Angeboten geschützt werden.

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Mehr Rechte und Pflichten für Verbraucher 

Die Neuregelung brachte dabei für Käufer nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile. Konkret ging es um folgende Punkte:  

  • Händler wurden verpflichtet, Kunden beim Online-Kauf mindestens eine kostenlose Bezahlmöglichkeit anzubieten. Außerdem dürfen den Kunden seither nur tatsächlich entstehende Kosten im Zusammenhang mit Zahlungen belastet werden. 
  • Die bis dahin gängige Praxis, Bestellungen für Zusatzleistungen durch automatische Häkchen-Setzung zu generieren, wurde untersagt.
  • Käufer müssen jetzt einen Widerruf beim Online-Kauf explizit erklären, die einfache Rücksendung oder Annahmeverweigerung der Ware reicht nicht mehr. Händler sind seitdem verpflichtet, Online-Käufern ein entsprechendes Formular für die Widerrufserklärung zur Verfügung zu stellen. Bei Widerruf muss der Online-Kauf binnen vierzehn Tagen rückabgewickelt werden. 
  • Das Widerrufsrecht erlischt nach der Reform spätestens nach einem Jahr und vierzehn Tagen. Nach dem geltenden deutschen Recht lief es bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung ohne zeitliche Begrenzung.
  • Händler dürfen jetzt die Rücksendekosten beim Widerruf dem Käufer belasten, wenn sie darauf auf ihrer Seite ausdrücklich hingewiesen haben.  

Verbraucherschützer überwiegend zufrieden 

Verbraucherschützer bewerten die Reform ein Jahr danach insgesamt als gelungen. Alles in Allem seien die neuen Vorgaben von den Online-Händlern recht schnell umgesetzt worden. Es gebe nur relativ wenige Beschwerden von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Umsetzung in einem umfassenderem Test geprüft. Dabei zeigten sich allerdings auch einige schwarze Schafe. In wenigstens 42 Fällen hat der Verband Abmahnungen ausgesprochen und in 17 Fällen ein Gerichtsverfahren angestrengt. Die meisten Verstöße betrafen:  

  • fehlende kostenfreie Bezahlmöglichkeiten und zu hohe Kreditkartengebühren bei Online-Angeboten von Reisebüros;
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beim Internet-Lebensmittelhandel; 
  • fehlende AGB-Abrufmöglichkeiten bei Telekommunikationsanbietern;
  • vereinzelt unterlassene Bestätigungen des Widerrufs seitens der Anbieter.   

Kritischer Handel 

Die völlig andere Art des Verkaufens benötigt auch ganz neue Regeln."

Weniger zufrieden mit der Neuregelung zeigt sich dagegen der Online-Handel selbst. Einige der Vorgaben seien praxisfern und würden dem Geschäft von Abmahnanwälten Vorschub leisten, so ein Kritikpunkt. Bei einer Umfrage unter 120 Online-Anbietern sahen allerdings nur 17 Prozent der Befragten negative Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell.

Drei Viertel der Online-Anbieter belasten die Rücksendekosten bei Widerruf dem Besteller. Die Zahl der Bestellungen oder Retouren habe das kaum beeinflusst.  

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