Die betriebliche Altersversorgung blickt auf eine lange Tradition zurück

Arbeitgeber an der bAV beteiligen Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung blickt auf eine lange Tradition zurück: Seit über 100 Jahren sparen Unternehmen für ihre Mitarbeiter an. Gängig ist jedoch die arbeitnehmerfinanzierte Variante - und die kann vorteilhaft sein, muss aber nicht.

Die klassische von Unternehmen finanzierte Betriebsrente wird ebenso wie die vom Arbeitnehmer selbst initiierte betriebliche Altersversorgung oder Kombination aus beiden Varianten als "bAV" bezeichnet. Sie funktionieren auch nach demselben Prinzip, allerdings wird der ursprüngliche Grundgedanke, dass Unternehmen für ihre Mitarbeiter vorsorgen, etwas verfälscht. Trotzdem kann die betriebliche Altersversorgung eine probate Alternative zur privaten Vorsorge sein.

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Betriebliche Altersversorgung - 18 Millionen Versicherte

Die gesetzliche Rente wird weiter schrumpfen - auch wenn die genauen Zahlen noch nicht vorliegen, dürfte dies Konsens sein. Allein die demografische Entwicklung macht eine weitere Beschneidung der Leistungen wahrscheinlich. Die betriebliche Altersversorgung gehört zu den Instrumenten im deutschen Vorsorgesystem, die einen Ausgleich schaffen soll. Allerdings überwiegen ganz im Gegensatz zu den ursprünglichen Vorstellungen heute die arbeitnehmerfinanzierten Varianten, obwohl grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Auswahl stehen:

  • Der Arbeitgeber finanziert die bAV.
  • Der Arbeitnehmer nutzt die Entgeltumwandlung.
  • Der Arbeitgeber schießt dem Arbeitnehmer Beiträge zur Entgeltumwandlung zu.

Auch wenn der Arbeitnehmer heute einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung hat, bezieht sich dies immer auf die Entgeltumwandlung, die er allein zu finanzieren hat. Die Organisation und Auswahl des Anbieters sowie des konkreten Durchführungsweges obliegt jedoch dem Arbeitgeber - und genau deswegen sollten sich Interessierte detailliert mit den Möglichkeiten auseinandersetzen.

Die bAV muss demnach nicht per se das geeignete Altersvorsorgeinstrument sein, sondern sollte im Einzelfall geprüft werden."

Arbeitgeberzuschüsse immer lukrativ - Entgeltumwandlung genau abwägen

Sollte ein Unternehmen eine bAV für seine Mitarbeiter einrichten und finanzieren, lohnt sich dies immer - selbst wenn nur Beiträge zur Entgeltumwandlung zugeschossen werden. Abzuwägen ist jedoch die reine Umwandlung von Bruttogehalt, sollte ein Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt eingegangen werden. Grundsätzlich sind die bAV-Verträge zwar portabel, es steht jedoch nicht fest, ob das neue Unternehmen in den alten Vertrag einsteigt oder eigene Modelle präferiert. Ebenso zu bedenken ist die Beschneidung der Leistungen aus den Sozialversicherungen: Wird vom Bruttogehalt ein Betrag in eine bAV investiert, reduzieren sich die Beiträge für die Sozialversicherungen - und damit auch die gesetzliche Rente, das Kranken- und das Arbeitslosengeld.

Ein weiteres Problem ist die Anrechnung einer Betriebsrente auf eine Grundsicherung im Rentenalter. Hier soll zum 1.1.2018 eine Nachbesserung erfolgen. Dieser Vorteil wird jedoch von einer weiteren Änderung relativiert: Unternehmen müssen nicht mehr bestimmte Leistungen aus der bAV zusagen, sondern nur noch Beiträge - es gibt also künftig keine garantierten Renten mehr, sondern maximal die Zusicherung des Erhalts der eingezahlten Beiträge. Die bAV muss demnach nicht per se das geeignete Altersvorsorgeinstrument sein, sondern sollte im Einzelfall geprüft werden.

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