Online-Vergleichsportale bewerben Sie mit vermeintlicher Objektivität

Vergleichsportale sind ganz normale Makler Check24 kassiert Provisionen

Online-Vergleichsportale bewerben Sie mit vermeintlicher Objektivität. Näher betrachtet handelt es sich dabei um klassische Makler, die Provisionen erwirtschaften. Der folgende Beitrag setzt sich mit dem Preisvergleichsportal Check24 auseinander, welchem ein deutsches Gericht jetzt mehr Transparenz verordnet hat.

Einem Urteil des Münchener Landgerichts entsprechend muss das ebenfalls in München beheimatete Internetvergleichsportal Check24 seine Kunden über zwei wichtige Aspekte informieren. Zum einen muss es klarstellen, dass es bei der Vermittlung von Versicherungspolicen als Makler tätig ist. Zum anderen soll den Kunden dargelegt werden, dass dabei Provisionen fließen. Dem Richterspruch ging ein mehrmonatiges Verfahren voraus.

Ein Urteil, das für Klarheit sorgt 

Sie könnten bisher Check24 als ein neutrales Beratungsportal angesehen haben, auf welchem sich mühelos und objektiv diverse Versicherungen miteinander vergleichen lassen. Die Münchener Richter stellten jedoch unmissverständlich klar, dass das Portal als Versicherungsmakler agiert und wie jeder andere Makler auch, Provisionen bei Abschlüssen kassiert. Zudem können Sie auf dem Portal nur Produkte der Versicherer vergleichen, die einen entsprechenden Vertrag mit diesem Anbieter abgeschlossen haben.

Check24 muss seine Webseite anpassen

Aus Sicht der Richter muss jedem Besucher des Onlineportals sofort eines klar werden. Dass es sich beim Anbieter nicht um einen Preise vergleichenden Dienstleister handelt, sondern um einen klassischen Makler, der bei Abschlüssen über die Internetpräsenz Provisionen einnimmt. Dies muss das Portal mit geeigneten Maßnahmen seinen Besuchern darstellen. Für das Landgericht könnte die Darstellung über ein Pop-up erfolgen, welches aktiviert wird, sobald ein User sich für die Versicherungsangebote interessiert. 

Versicherungskaufleute sehen den Richterspruch als wichtigen Etappensieg

Die Klage gegen Check24 ging vom Verband Deutscher Versicherungskaufleute aus, welcher bundesweit aufgestellt, die Interessen von etwa 11.000 Maklern aus der Branche vertritt. Die warfen dem Onlineportal unlauteren Wettbewerb vor und interpretieren das Urteil des Landgerichts München als einen wichtigen Fortschritt für den Verbraucherschutz.

Internetvergleichsportal Check24 ist bei der Vermittlung von Versicherungspolicen als Makler tätig und kassiert Provisionen."

Die Kläger konnten nicht alle Forderungen durchsetzen

Die Richter folgten der Klage der Versicherungsvertreter nicht in allen Einzelheiten und konnten sich insbesondere bei der Onlineberatung nicht für schärfere Vorgaben entscheiden. Die Geschäftsführung des Internetportals kann jedoch mit dem Richterspruch leben, da er das Geschäftsmodell von Check24 nicht vom Prinzip her gefährdet. Damit bleibt zunächst die Funktion des Portals als Makler, der für Abschlüsse Provisionen erhält, bestehen. Da jedoch beide Parteien ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts anstreben, scheint im vorliegenden Fall die ultimative Entscheidung noch auszustehen. 

Abschließender Hinweis

Bei Entscheidungen für Versicherungen oder Geldanlagen kann Ihnen die persönliche Beratung von idealerweise unabhängiger Seite wesentlich besser zur Seite stehen als eine weitgehend automatisierte Onlinekonsultation. Sie berücksichtigt vor allem Ihre persönliche Lebenssituation und liefert daher immer individuell richtige Ergebnisse.

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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