Senkung der Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuersenkung Das neue Bürokratiemonster

Die befristete Mehrwertsteuersenkung verursacht in der Wirtschaft und auch bei den Finanzbehörden einen riesigen bürokratischen Aufwand. Diese Belastung könnte möglicherweise zur Folge haben, dass beim Verbraucher keine Preissenkung ankommt.

Es war vermutlich der Punkt, bei dem viele Verbraucher aufhorchten, als das Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Krise vorgestellt wurde. Die Senkung der Mehrwertsteuer um drei beziehungsweise 2 Prozent für einen Zeitraum von sechs Monaten gehört zum Kern dieses Programms. Was in den Ohren der Konsumenten im ersten Moment gut klingt, hat für Produzenten, Händler und Dienstleister einen Haken: Sie müssen innerhalb kürzester Zeit einen Aufwand betreiben, dessen Kosten sie in der Regel an die Kunden weiterreichen. In vielen Branchen ist es darum fraglich, ob die Preise tatsächlich sinken und der angestrebte Anreiz für den privaten Konsum wirkt.

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Typische Beispiele für den hohen bürokratischen Aufwand:

  • Verträge, die langfristig laufen, müssen zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021 auf die veränderten Mehrwertsteuersätze umgestellt werden.
  • Da die Umsatzsteuer erst nach erbrachter Leistung anfällt, müssen Anzahlungen neu berechnet werden.
  • Warensysteme müssen auf veränderte Steuersätze umgestellt werden.
  • Handel muss Preise neu auszeichnen.
  • Finanzbehörden müssen IT-Systeme umstellen.

Gutscheine müssen geändert werden

Während der Corona-Krise wurde dazu aufgerufen, Gutscheine zu kaufen. Auf diese Weise sollten Händler, Gastronomen und Dienstleister, die wegen der coronabedingten Schließungen keine Einnahmen hatten, von ihren Kunden unterstützt werden. Diese Gutscheine wurden unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuersätze ausgestellt. Nach der Ausstellung eines Gutscheins muss der Unternehmer die enthaltene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Das Problem: Die Mehrwertsteuer wird erst fällig, wenn die Leistung erbracht wird. Löst der Kunde den Gutschein in der Zeit zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 ein, muss sich das Unternehmen die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen und dem Käufer des Gutscheins erstatten.

Die befristete Mehrwertsteuersenkung verursacht in der Wirtschaft und auch bei den Finanzbehörden einen riesigen bürokratischen Aufwand."

Wirtschaft fordert Erleichterungen

Seit die Steuerpläne bekannt wurden, melden sich bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer täglich viele Unternehmen, die auf ihre Probleme und Sorgen im Zusammenhang mit der Steuersenkung aufmerksam machen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie weist ebenfalls darauf hin, dass der bürokratische Aufwand für viele Unternehmen unverhältnismäßig sei. Für Firmen ohne Privatkundenkontakt müsse es wenigstens eine Nichtbeanstandungsregelung geben.

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