Ab 1. Februar endet die zweijährige Übergangsphase, in der Bankkunden Zeit hatten, sich an die Iban zu gewöhnen

Kontonummer und Bankleitzahl ade Das Zahlenmonster Iban regiert

Die Iban - die International Bank Account Number - ist für viele Bankkunden ein Ärgernis bei bargeldlosen Zahlungen. Bisher konnte man sich noch vielfach mit seiner alten Kontonummer und Bankleitzahl behelfen. Doch damit ist jetzt Schluss.

Ab 1. Februar gilt im Zahlungsverkehr nur noch die neue Kontoangabe. Dann endet eine zweijährige Übergangsphase, in der private Bankkunden Zeit hatten, sich an die Iban zu gewöhnen. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht vorgesehen. Viele Verbraucher stellen sich die Frage, warum das neue Nummernsystem aus 22 Stellen überhaupt notwendig ist. Schließlich ist man auch mit den bisherigen Kontoangaben gut zurechtgekommen. Dies galt allerdings nur für inländische Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen gab es immer wieder zusätzlichen Aufwand, weil in anderen Staaten andere Kontonummer-Systematiken verwandt wurden. 

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Häufig gestellte Sinnfrage

Insbesondere im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums sollen solche Hürden beseitigt werden. Die EU verfolgt dieses Projekt bereits seit Längerem unter der Bezeichnung SEPA - Single European Payment Area.

Im Prinzip ist die Anwendung gar nicht so schwer, denn die Iban lässt sich aus der alten Kontonummer und Bankleitzahl ableiten: 

  • am Beginn steht ein Ländercode - DE für Deutschland - mit einer zweistelligen Prüfziffer;
  • dann folgt die bisherige Bankleitzahl;
  • am Schluss steht die gewohnte Kontonummer;
  • wenn das zusammen weniger als 22 Stellen ergibt, werden die Leerstellen zwischen Bankleitzahl und Kontonummer mit Nullen belegt. 

Das heißt: unter dem Strich ist sich nur die zweistellige Prüfziffer zusätzlich zu merken. Dennoch empfinden viele Bankkunden die 22-stellige Nummer als Zahlenmonster, das nur schwer in den Kopf zu kriegen ist.

Unterstützung fällt weg

Die meisten Kreditinstitute boten ihren Kunden bisher Konverter an, mit denen die alten Kontoangaben automatisch in die neue Iban umgerechnet werden konnten. Dies wird ab 1. Februar nicht mehr möglich sein, denn den Instituten ist eine solche Unterstützung nach diesem Stichtag ausdrücklich untersagt. Auch wer Überweisungen noch beleghaft tätigt, muss die Iban zwingend verwenden. Überweisungsträger mit den alten Kontoangaben dürfen nicht mehr angenommen werden. Auch auf Rechnungen und Bescheiden wird die bisherige Kontensystematik verschwinden. Bis dato wurden Kontoverbindungen dort noch parallel sowohl nach den alten als auch nach Iban-Standards angegeben.

Gerade ältere Kunden werden sich vermutlich mit dem neuen System schwer tun."

Gerade ältere Kunden, die zum Teil Jahrzehnte an ihre Bankkontodaten gewohnt waren, werden sich vermutlich mit dem neuen Zahlensystem schwer tun. Immerhin - eine kleine Erleichterung gibt es. Bei Zahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist künftig nicht mehr die zusätzliche Angabe des achtstelligen BIC (Business Identifier Code) erforderlich. Der BIC wird nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen außerhalb des EWR benötigt.

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