Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, wenn Sie sich für die Onlineregistrierung entscheiden

Bundesnotarkammer Das zentrale Vorsorgeregister (ZVR)

Haben Sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt oder eine Patientenverfügung verfasst, sollten Sie diese Vorsorgeurkunden bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Verfügungen im Notfall schnell gefunden werden.

Eine Situation, die es täglich in deutschen Krankenhäusern gibt: Ein Patient muss dringend operiert werden. Da er bewusstlos ist, kann er die Einwilligung nicht geben, die für den lebensgefährdenden Eingriff erforderlich ist. In einem solchen Moment beantragt der Arzt beim Gericht, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird. Es sei denn, es gibt eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Um zu gewährleisten, dass das medizinische Personal schnell Zugang zu den erforderlichen Informationen bekommt, ist es empfehlenswert, die Vorsorgeurkunden in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.

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Was Sie über das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wissen sollten:

  • beim ZVR können Sie Ihre Vorsorgeurkunden gegen eine einmalige Gebühr lebenslang registrieren lassen
  • bevor ein Gericht einen Betreuer bestellt, fragt es beim ZVR nach, ob Vorsorgeurkunden registriert sind
  • der Bevollmächtigte wird über die Registrierung informiert
  • die Registrierung beim ZVR ersetzt nicht die notarielle Form der Vorsorgeurkunden 

Die Registrierung

Der Aufwand, um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder beide Urkunden registrieren zu lassen, ist minimal. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, wenn Sie sich für die Onlineregistrierung entscheiden. Den Link finden Sie unter der Adresse www.vorsorgeregister.de. Alternativ können Sie ein gedrucktes Formular anfordern und per Post an die Bundesnotarkammer zurückschicken. 

Der Aufwand, um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder beide Urkunden registrieren zu lassen, ist minimal." 

In das Formular können Sie unter anderem eintragen, für welche Angelegenheiten Ihre Vollmacht gilt, welche Wünsche Sie im Fall medizinischer Versorgung haben und wo die Vorsorgeurkunden aufbewahrt werden. In jedem Falle müssen Sie Ihre persönlichen Daten und die persönlichen Daten des Bevollmächtigten eintragen. Ist die Registrierung erfolgt, bekommen Sie eine kleine ZVR-Karte zugeschickt, die Sie stets mitführen sollten. Für die Registrierung zahlen Sie einmalig eine geringe Gebühr. 

Wie werden die Daten verwendet?

Zugriff auf die Daten haben ausschließlich die Betreuungsgerichte. Über das Justiznetz können Gerichte jederzeit anfragen, ob für eine bestimmte Person Vorsorgeurkunden registriert wurden. So können die Bevollmächtigten schnell ausfindig gemacht werden und die erforderliche Betreuung übernehmen. Wie wichtig das ZVR ist, lässt sich allein daran erkennen, dass monatlich mehr als 20.000 elektronische Abfragen gestellt werden.

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

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