Es ist im Prinzip für private Anleger kein Problem, in den Wertpapierhandel einzusteigen

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Wertpapierhandel Der Handel mit Wertpapieren

Es ist im Prinzip für private Anleger kein Problem, in den Wertpapierhandel einzusteigen. Dazu sind lediglich ein Referenz- oder Verrechnungskonto und ein Wertpapierdepot erforderlich. Im Wertpapierdepot werden die jeweils im Bestand befindlichen Wertpapiere geführt. Auf dem Konto findet dagegen die Verbuchung von Wertpapier-Transaktionen statt - d. h. die Verbuchung von Gegenwerten bei Wertpapierkäufen und -verkäufen und der damit in Zusammenhang stehenden Gebühren.

Die Depotführung wird von klassischen Filialbanken ebenso angeboten wie von Direktbanken und Online-Brokern. Direktanbieter und Online-Broker ermöglichen wegen günstigerer Kostenstrukturen oft niedrigere Gebühren, dafür gibt es hier keine Wertpapierberatung. Bei den Kosten- und Gebührenmodellen besteht eine erhebliche Bandbreite, sodass sich der Vergleich auf jeden Fall lohnt. Dabei kommt es auch auf das jeweilige Transaktionsverhalten an, welches Modell sich konkret rechnet.

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Regeln und Bedingungen im Wertpapiergeschäft 

Bei Wertpapieraufträgen gelten bestimmte Regeln, Bedingungen und Usancen. Im Folgenden wird nur auf die Verhältnisse bei deutschen Börsen eingegangen. Die Regelungen an ausländischen Börsenplätzen können zum Teil erheblich von den deutschen Gegebenheiten abweichen. Ein Wertpapierauftrag ist dabei nichts anderes als ein Auftrag an die depotführende Stelle, ein Wertpapier zu kaufen oder zu verkaufen. Die Bank oder der Online-Broker führt dann den Auftrag zu den jeweils geltenden Bedingungen durch. Jede depotführende Stelle hat dafür neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigene Ausführungsgrundsätze sowie Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft. In den Ausführungsgrundsätzen (häufig auch Best Execution Policy) wird dargelegt, welche die wichtigsten Börsenplätze für die Auftragserfüllung sind und was die depotführende Stelle für die bestmögliche Ausführung tut. 

Bei der Durchführung von Aufträgen werden zwei Ausführungsarten unterschieden: das Festpreisgeschäft und das Kommissionsgeschäft. 

Bei den Kosten- und Gebührenmodellen besteht eine erhebliche Bandbreite."

1. Das Festpreisgeschäft 

Beim Festpreisgeschäft findet kein Handel über die Börse statt. Transaktionspartner ist die jeweilige Bank, die die Wertpapiere aus ihrem Eigenbestand verkauft oder dort hineinnimmt. Dafür gilt jeweils ein festgelegter Preis - daher die Bezeichnung Festpreisgeschäft. In den Preisen sind anfallende Gebühren und Kosten üblicherweise bereits enthalten. Es wird nur ein "Endpreis" angegeben. Ein gesonderter Gebühren- oder Kostenausweis findet demzufolge nicht statt. Bei verzinslichen Wertpapieren werden in der Abrechnung auch noch Stückzinsen berücksichtigt. 

2. Das Kommissionsgeschäft 

Kommissionsgeschäfte werden dagegen über die Börse abgewickelt. Hier handelt die Bank im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers. Relevant für Transaktionen ist dann der jeweilige Börsenpreis (Kurs). Anfallende Gebühren und Kosten in diesem Zusammenhang werden in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Bei Kommissionsgeschäften legt die Bank oft mehrere gleichartige Aufträge zusammen und führt sie gemeinsam aus. Nach der Ausführung erfolgt dann eine Zuteilung auf die Einzelaufträge nach festgelegten Grundsätzen.

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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